27.12.2013, 22:58
(27.12.2013, 20:08)peterPowers schrieb: Und jetzt kommt was kurioses:
Ein absurder Widerspruch muss zudem aufgelöst werden: In Deutschland kann jeder vorbestrafte Menschenhändler ungestört ein Bordell eröffnen. Wenn er aber eine Imbissbude aufmacht, muss er zahllose Auflagen erfüllen. Zum Schutz der Frauen brauchen wir daher dringend einen gesetzlichen Mindeststandard zum Betrieb von Bordellen mit Zuverlässigkeitsüberprüfung für deren Betreiber. Nur spontane Kontrollen schützen die Frauen vor Ausbeutung und Misshandlung. Dazu muss die Polizei bundesweit auch das Recht bekommen.
Das kann man befürworten, würde aber an der derzeitigen Situation überhaupt nichts ändern. Ich bin mir sicher das kein einziger, großer Club auf den Namen des tatsächlichen Besitzers (bzw. wie es so schön heißt: den wirtschaflich Begünstigten) angemeldet ist.
Das sind alles GmbH's oder sonstige Firmen und Geschäftsführer/in ist schon jetzt immer ein Strohmann oder eine Strohfrau (siehe Pussyclub Fellbach Verfahren).