27.12.2013, 22:52
(27.12.2013, 17:46)andie38 schrieb: [quote='elreydebesos' pid='716518' dateline='1388147575']
Das Bleiberechts-Problem erledigt sich m.E. mit der Zeit größtenteils von selbst.
..........
Schon jetzt sind die meisten Herkunfstsländer der ausländischen Prostituierten (Ro, Bul, Hu, Pl, cz, Sl) EU-Mitgliedstaaten und deren Bürger können sich innerhalb der EU aufhalten wo sie wollen.
.....
So einfach, wie du das schreibst, ist es nicht.
Zitat:Frauen aus den neuen EU-Ländern, die nicht selbständig und damit illegal arbeiten, können zwar deshalb nicht zwangsläufig ausgewiesen werden, jedoch werden sie wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt und sind ebenfalls aufgefordert, Deutschland zu verlassen.
Ich glaube da bringst Du was durcheinander.
Jeder EU-Bürger darf sich in einem anderen Land der EU aufhalten und frei bewegen. Desweiteren arbeiten ob angestellt oder selbstständig.
Siehe hier:
http://verwaltung.hessen.de/irj/HMdI_Int...c9e8b70cfc
Es ist richtig, dass für Bulgarien und Rumänien (weil erst seit 2007 in der EU) noch einige Einschränkungen gelten, diese laufen aber demnächst auch aus.
Also das Argument das Zwangsprostituierte aus Angst vor Ausweisung nicht vor Gericht aussagen wollen zieht nicht wirklich.
Dafür mag es aber dennoch genügend andere Gründe geben.