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Urteil gegen Stadt Dortmund: Recht auf Straßenstrich
http://www.spiegel.de/panorama/gesellsch...90214.html
Es ist einfacher um Vergebung zu bitten als eine Genehmigung zu bekommen.
(Grace Hopper)
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21.03.2013, 17:00
Wir gehen jetzt mal ALLE davon aus, daß Dortmund bald wieder einen Straßenstrich hat, egal wo. Wichtig ist - er wird wieder installiert.
So long
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Gibt es denn schon einen genauen Urteilstext?
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11.08.2015 | 18:24 Uhr
Kein neuer Straßenstrich für Dortmund
DORTMUND Erfolg vor Gericht für die Stadt Dortmund: Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Klage einer Prostituierten gegen das stadtweite Straßenstrich-Verbot abgewiesen. Es wird also keinen neuen Straßenstrich in Dortmund geben.
http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/do...30,2786765
Gericht entscheidet: Straßenstrich in ganz Dortmund verboten
Prostitution auf dem Straßenstrich bleibt in der kompletten Stadt Dortmund verboten. Eine entsprechende Entscheidung von Stadt und Bezirksregierung bestätigte das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag.
http://www.derwesten.de/panorama/gericht...x310247091
Es bedanken sich: limbo,AusKoblenz
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Die Berichterstattung der Presse beim Thema Prostitution im allgemeinen und Strassenprostitution im besonderen kann einem schon tierisch auf die Nüsse gehen. Beim Urteil aus Gelsenkirchen von 2013 wurde schnell auf die Möglichkeit der Stadt Dortmund auf Revision hingewiesen. Jetzt, wo mit der Stadt Dortmund im Sinne der Öffentlichkeitswirksamkeit der richtige gewonnen hat, verkaufen es die Schreibknechte der Politik so als sei schon alles rechtskräftig, endgültig, in Stein gemeiselt. Nur um der öffentlichen Meinung den Weg in die richtige -also ihre- Richtung zu weisen.
Es bedanken sich: tomjones
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verstehe ich das richtig, dass da noch nichts entschieden ist?
Ich denke aber, die Verliererin wird nicht das nötige Kleingeld haben und dagegen nochmals vorzugehen... oder?
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Verstehe ich genauso. Als Nicht-Jurist würde ich trotzdem behaupten, dass da national noch mindestens eine Instanz drin wäre. Und europäische Gerichte gibt es ja auch noch, wobei ich nicht weiss, ob die hierzu angerufen werden könnten/dürften.
Aber...
1. die Klägerin dürfte als Prostituierte eine geringere Beschwerdemacht haben als wenn ein Herr Dr. XY daher käme
2. der Beschwerdegrund ist unpopulär und die Presse lenkt die öffentliche Meinung und übt dadurch auch einen gewissen Druck aus
3. der Klägerin dürften die finanziellen Mittel für weitere Kraftakte fehlen
4. die Klägerin steht nebst Anwalt alleine gegen einen Verwaltungsapparat und dürfte früher oder später an die nervlichen Grenzen kommen
Mürbe machen dürfte das Kalkül sein.
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09.04.2016 | 05:34 Uhr
Prostitution: Dortmund darf Sperrzone sein
Straßenprostitution bleibt in Dortmund flächendeckend verboten.
http://www.derwesten.de/region/rhein_ruh...18364.html
Es bedanken sich: limbo