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04.06.2020, 22:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.06.2020, 22:01 von Analdehner.)
Aber Du und ich als Puffgänger wären halt Superspreader, sozusagen Coronazombies. Ich z. B. habe wohl definitiv Antikörper dagegen, diverse Tests waren immer positiv, nie irgendwelche Symptome gehabt und ich bin ein alter Sack, ok ganz gut trainiert.
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Bezüglich Impfstoff müsste dann noch angemerkt werden, dass der bisher immer ausgiebig getestet werden musste, denn er könnte ja z. B. karzinogene bzw. eine andere nur langfristig erkennbare, schwere Nebenwirkungen haben. Krebserkrankungen zeigen sich oft erst nach Jahren. Der bisher jährliche Grippeimpfstoff wird jährlich sozusagen nur minimal nachgebessert und hat nur eine Erfolgsquote von etwas über 20 Prozent.
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Das ist doch mal eine gute Nachtricht: ab 21. Juni macht in Belgien der Mabuhay Privaat Club auf mit Topp-SDLs vom Sky in Wuppertal.
Angekündigt sind mindestens schon mal: Angela, Brenda, Dulce, Jessica.
BE 3530 Houthalen-Helchteren, Helzoldstraat 11.
geöffnet 11 - 24 Uhr
So wie das aufgesetzt ist, lässt es vermuten, dass Sky kurzerhand aus dem Ausland operiert. In Aachen ganz kurz durch Holland und schon ist man vor Ort. Ich bin gespannt.
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04.06.2020, 23:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.06.2020, 23:10 von disillusioned.)
Aus dem Nachbarthread:
Zitat:von azjkl_55
Prostitutionstätten sind nach § 6 Abs. 2 der 9. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz nichmehr zu schließen und können unter Auflagen öffnen. Die VO gilt ab 10.06.2020
§ 6
Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe
(1) Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sind unter Beachtung der notwendigen
Schutzmaßnahmen befugt, ihre Tätigkeit auszuüben. Das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2
ist einzuhalten, sofern die Art der Dienstleistung dies zulässt.
(2) Kann das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 zwischen Personen im Einzelfall wegen der Art
der Dienstleistung nicht eingehalten werden, gilt die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3, sofern
die Art der Dienstleistung dies zulässt. Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege,
beispielsweise in Friseursalons, Fußpflegeeinrichtungen, Nagelstudios, Kosmetiksalons,
Massagesalons, Tattoostudios, Piercingstudios und ähnlichen Einrichtungen, dürfen nur
nach vorheriger Terminvergabe erbracht werden; es gilt zusätzlich die Pflicht zur
Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1. Für Dienstleistungen in Prostitutionsstätten,
Bordellen und ähnlichen Einrichtungen gelten Absatz 1 und die Sätze 1 und 2 entsprechend.
Danke liebe Malu Dreyer!
Scheinbar war das Basis-Hygienekonzept der anderen körpernahen Dienstleister der Landesregierung hier genug.
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04.06.2020, 23:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.06.2020, 23:37 von azjkl_55.)
Ich denke das die Schweiz, Österreich und wohl auch Belgien ihr übriges getan haben. Auch die gelockerten Kontaktbeschränkungen waren wohl der Grund. Nach dem Motto was auf Tinder geht, geht auch gegen Taschengeld.
Weiterhin ist Prostitution kein Super Spreader Event nach der Definition des OVG Hamburg.
https://openjur.de/u/2201390.html Rn. 30-34
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Lustig zum Thema RLP: Vielleicht wurde die Klage abgewiesen, weil man es sowieso wieder erlauben wollte? Wenn das so kommt und auch kein Scheiß ist: Sehr, sehr gut!
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Es ist einfacher um Vergebung zu bitten als eine Genehmigung zu bekommen.
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Deswegen find ich die Abweisung der Klage ja lustig. Ein bisschen. Dann sollte Hessen auch nicht mehr lange auf sich warten lassen. Hoffe ich.
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Gestern wurde die Klage im Saarland abgewiesen. Das hat mit RLP nichts zu tun.
Die Öffnung in RLP ist eine schöne Überraschung! Das wird hoffentlich Druck auf das angrenzende BW machen.
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Es wurde nicht die Klage abgewiesen sondern der Eilantrag wurde abgelehnt.
Das OLG hat bis Ende Juni Zeit zu einem abschließenden Urteil zu kommen.
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(05.06.2020, 08:49)Jerry schrieb: Die Öffnung in RLP ist eine schöne Überraschung! Das wird hoffentlich Druck auf das angrenzende BW machen.
BW sind denke ich die nächten. Am 26.05. wurde ja dem Sozialministerium ein ähnliches Hygiene-Konzept vorgelegt. Nun da bisher nicht geklagt wurde, scheint da im Hintergrund was zu laufen. Wäre das der Fall so entbehrte dies nicht einer Gewissen Ironie, ist doch BW nicht auch Heimat der Sexkaufverbots-Taliban.
https://www.echo24.de/region/coronavirus...80472.html
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Okay, ihr habt Recht, ich habe die Bundesländer RLP + Saarland verwechselt. Jetzt, wo ich von der Wiedereröffnung der Finca am 12.06. im Nachbarthread lese, muss ich an meinen eigenen Bericht denken. So dermaßen verwöhnt werde ich sicherlich nicht mehr sein. Ich erlaube, meine eigene Frage zu beantworten: Natürlich komm' ich wieder!
Die geliebten Hessen-Clubs bleiben sicher noch zu.
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(05.06.2020, 14:24)HMueller schrieb: Okay, ihr habt Recht, ich habe die Bundesländer RLP + Saarland verwechselt.
Kann mir definitiv vorstellen, dass das die Entscheidung des OLG beeinflusst.
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Wollt ihr wirklich mit Nase- Mundmaskenpflicht in den FKK Club? Und dann noch Kontaktdaten hinterlassen? Da kann man auch gleich permanent mit einem T-Shirt mit der Aufschrift "Ich bin Puffgänger" herumlaufen.
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Höre soeben von einer mir bekannten DL, dass Hautnah/Speyer am Mittwoch wieder öffnen soll. Ohne Gewähr.
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Als FKK Club Betreiber, der seine Lizenz nicht verlieren will, würde ich einfach die KFZ-Kennzeichen auf dem Parkplatz notieren. Damit ist die Kontaktdatenliste dann sicher zuverlässiger als derzeit in einer Pizzeria und die Lizenz best möglich verteidigt.
Also Männers mit Firmenfahrzeug Alarmstufe rot!
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Als Gewerbetreibender würdest Du damit gegen die DSGVO verstoßen. Abgesehen davon bist Du nur zur Aufnahme der Kontaktdaten verpflichtet und das die plausibel erscheinen. Nicht das die echt sind - Pass kontrollieren darfst du ja nicht.
lw
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05.06.2020, 21:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.06.2020, 21:10 von Analdehner.)
Alles korrekt nur, wenn es um die nackte Existenz des FKK Club Betreibers geht ...
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Was hier wieder mal an Spekulationen und Horrorszenarien artikuliert wird. Faszinierend. Park halt 2 Straßen weiter. Machten vor Corona schon einige, die unter Verfolgungswahn leiden. Die lassen auch ihr Handy im Auto, nehmen Perso oder andere Papiere erst gar nicht mit und erzählen den Mädels, ihr Name sei Hans.
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06.06.2020, 07:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.06.2020, 07:50 von HMueller.)
Ich zitiere mal aus dem Nachbarthread, um diskutieren zu dürfen:
(06.06.2020, 07:05)Bronto8 schrieb: Prüdes Niedersachsen
Kneipen und Bars dürfen wieder öffnen...Puffs nicht
https://www.niedersachsen.de/download/15...43-151.pdf
Regelung gilt bis 22.Juni
Das sehe ich nun aber wirklich als einen Fall von Ungleichbehandlung, bzw. Willkür. Übrigens auch den umgekehrten Fall, nämlich dass in RLP Puffs nach meiner Kenntnis aufmachen und Kneipen nicht. Es mag mir persönlich so rum wie in RLP gefallen, die allgemeine Gutsherrenart, wie hier Politik gemacht hat, gefällt mir aber überhaupt nicht.
Und nun soll mir doch mal einer erzählen, was an einer Disco besser ist als an einem Puff oder umgekehrt. Aber ja, da das Wort "Infektionsschutz" in sonstwelche Richtungen gedehnt werden kann, braucht es wieder nur einen "Experten", der das alles wieder "erklärt". Genau das hasse ich an dem Wort - ist so wie mit der "Würde". Noch mehr hasse ich, dass nun auf Grundlage solcher Begriffe Politik gemacht, bzw. uns vorgeschrieben wird, ob wir in die Kneipe oder in den Puff dürfen. Dass die persönliche Freiheit nur noch mit einem schlichten "aber nur so weit, wie wir denken, dass es die Allgemeinheit nicht einschränkt" in die Mottenkiste gelegt wird.
Wie dem auch sei, nur meine bescheidene Meinung. Ich bin zuversichtlich, dass die klagenden Puff-Betreiber und Kneipen-Betreiber das in ihren Bundesländern auch zum Anlass nehmen, nicht aufzugeben. Hier geht's mir nicht darum, dass ich unbedingt in die Kneipe oder in den Puff will, sondern um was Grundsätzlicheres
Um jetzt trotzdem mal aufhören zu meckern: Immerhin ist die Frage des Threads ja nun zu 100% beantwortet. Es wird Clubs geben, nur eventuell nicht in jedem Bundesland. Drücken wir RMG-Fans die Daumen, dass Hessen zu den "Guten" gehört.
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