Straßenstrich Saarbrücken - Infos und Lineup
Das wars wohl in SB...
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am sonntagabend 2 Bulgarinnen am Buchbinderparkplatz hinter Tedox zwischen den Autos auf Kundschaft gewartet...das war alles
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Es bedanken sich: Culsu
Hallo, verliert bitte nicht den Mut. Der SS lebt noch wenn auch nur schwach. Gestern am späten Nachmittag waren 3 Damen am Kreisel. Julia die kräftige Blonde mit den Blaslippen, Anna mit den Krücken und Kiki anwesend. Um 18 Uhr wenn das Hifi schließt lohnt es sich manchmal vorbeizuschauen. Bedenken sollte man dass die Damen noch Geld haben was sich aber ab dem 10'ten schlagartig ändert. Sandra, Nathalie machen mal wieder eine Auszeit.
Gruß Fury
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Es bedanken sich: saartester,stepple35
Hi,
war mir letzte Woche auch mal die ganzen Örtlichkeiten anschauen. Deutschmühlental keine gesehen, Burbach scheint eh Tot, am Kreisel und rund herum nur eine Dunkelhaarige schlanke Bulgrum , Weiße enge Hosen ca. 165- 170 cm die sich in den Büschen versteckt hat die sich Maria nennt. 40 franz. 50 GV. Habs aber sein gelassen zum einen weil ich neu in der Scene bin und mich erst mal bisschen umschauen will, zum anderen wegen der Corona-Geschichte. War aber auch das typische "Blasen, Ficken, Schatzi" , wie schon oft hier beschrieben.

Gruß

P.S. Hallo mal an alle in die Runde.
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Gestern Abend gegen 21:30 Uhr nach der Schaff nur mal so zum Spaß auf dem Buchbinder-Parkplatz geparkt, und die bekannten Örtlichkeiten zu Fuß abgegangen.
Am Kreisel selbst war nichts, zumindest habe ich dort Keine gesehen, aber auf dem Buchbinderparkplatz selbst wäre ich zwischen den Autos fündig geworden.
Eine davon kennt mein Auto und hat gar nicht erst Anstalten gemacht, sich zu verstecken.
Auch wenn ich gerne was gemacht hätte, habe ich es trotzdem bleiben lassen, denn mir ist das im Moment einfach in jeglicher Hinsicht zu gefährlich.
Auch wenn man sich jetzt "nur" mal einen BJ oder HJ gönnt, ist mir der Körperkontakt doch zu nah - und das ist es mir nicht wert.
Ist jetzt aber nur meine persönliche Meinung.
Es kommen - hoffentlich bald - auch wieder bessere Zeiten..........
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War gestern geschäftlich in Saarbrücken ..bin um 11.00 Uhr am Kreisel vorbeigefahren nichts 0 Garnichts
Dann wieder gegen 15.30 Uhr und wieder nichts..
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Tjoa - da kommen wohl "harte" Zeiten auf uns zu ?!

https://www.spiegel.de/panorama/gesellsc...55aacfea2e

Bin letztens auch 2x mal am Tedox/Kreisel/Umgebung vorbei - alles "tot" ... (Nachmittag/Abends)
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Leutz, ihr müsst immer daran denken:
Sobald eine vom Container mal einen Kunden hat, ist sie mit dem geschäftlich gut eine Stunde unterwegs.
Die Stunde teilt sich auf in - zum Verrichtungsplatz fahren, - die Serviceleistung erbringen - noch mal zurück fahren.
Danach hat das Mädel mal Geld, und geht zunächst mal dort hin (Hifi), wo sie das Geld in eine andere Währung umsetzen kann.
Wenn sie diese andere Währung hat, schaut sie dich diese erst mal ohne Druck an, im sog. "Druckraum".
Dieses ganze Prozedere kann mindestens 30 Minuten bis zu 3 Stunden (selbst erlebt) andauern.
D.h., selbst wenn ihr mal eine Stunde oder mehr am Container nix seht, heißt das nicht, dass sich nicht doch eine Möglichkeit ergibt - Geduld aufbringen.
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Hallo, die letzten Tage konnte man am frühen Abend Mirella und Laura im Bereich Tedox antreffen. Mirella ist mal wieder im siebten Monat schwanger. Laura die längere Zeit als Jenny in Neunkirchen tätig war kommt fast täglich aus Saarlouis wo sie zur zeit untergekommen ist angereist. Was die Preise anbelangt nutzt sie die Gunst der Stunde weil die Konkurrenz am Kreisel wie schon erwähnt sehr dünn ist. Beide Damen versuchen ihre Dienstleistungen ganz in der Nähe zu verrichten.
Gruß Fury
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Es bedanken sich: peter57,saartester
Eine DL hat mir berichtet, das zur Zeit das Anschaffen am Container wegen Corona verboten ist und bei Missachtung 600€ fällig werden.
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(21.05.2020, 08:56)Peni schrieb: Eine DL hat mir berichtet, das zur Zeit das Anschaffen am Container wegen Corona verboten ist und bei Missachtung 600€ fällig werden.

Und mir hat eine erzählt, dass die Ordnungshüter sich relativ "menschlich" verhalten, speziell, was den Betrieb am Container betrifft,
- d. h. man weist die Sexarbeiterinnen höflich auf die momentane Situation hin, mit der Aufforderung sich zu entfernen, 
alles möglicherweise auch wiederholend, aber ohne(!) dann wirklich auf die Durchsetzung Wert zu legen 
und ohne auf Durchführung der Anordnungen zu achten.
coito ergo sum
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Das selbe wurde mir auch von einer DL so erklärt. Die Staatsmacht zeigt sich human gegenüber den Ladies am Kreisel.
Es gibt doch immer noch Wunder
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Es bedanken sich: thaimaster,selamat
Die Blauen haben zur Zeit andere Sorgen als noch eine Anzeige zu schreiben, die sowieso fruchtlos wäre. Bei den Bundesblauen, haben sie heute an der falschen Grenze gestanden, die Jungs waren aus FFM und kannten sich nicht aus haben anstatt an  der Franz. Grenze in Schengen Lux kontrolliert. 600€ hätten die Mädels eh nicht, im Endeffekt würde es Urlaub auf Staatskosten bedeuten, was den Staat wiederum Geld kosten würde, das er nicht mehr hat, wegen der ganzen Coronahilfen und der zu bezahlenden Überstunden der Blauen.
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Mir hat eine erzählt, sie wäre von der Polizei letzte Woche aufgefordert worden, zu verschwinden. Ohne Geldbuße. Müsste in der Nähe vom Tedox gewesen sein.
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Die aktuelle Vorgehensweise sieht tatsächlich einen milden Umgang mit den Damen, aber einen harten Umgang mit den Herren vor. Erwartet also nicht, dass ein Freier mit mahnenden Worten davonkommt. Hier ist eher mit einer finanziell SEHR schmerzhaften Strafe weit jenseits der 600€ zu rechnen. 
Nur so am Rande.
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Wie kommst du darauf Gentle.Men?

Laut der Verordnung vom 18.05:

(3) Verboten ist die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), zuletzt geändert am 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626, 1661), sowie die Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne des § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes.

Das bedeutet, dass in diesem Punkt nur die DL verantwortlich ist, bzw. belangt werden kann. Man selbst verstößt damit zwar gegen die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen (1,5m Abstand) bzw. automatisch auch gegen die Maskenpflicht ("für Kunden bei Erbringern körpernaher Dienstleistungen"), aber weiter unten steht auch:

§ 12 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Ge- oder Verboten der §§ 3 bis 11 mit Ausnahme des § 7 Absatz 11 Satz 2 Nummer 1 und 2 zuwiderhandelt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.
(3) Eine Strafbarkeit, insbesondere nach den §§ 74, 75 des Infektionsschutzgesetzes, bleibt unberührt.


Das bedeutet, dass §1+2, gegen die man verstößt, nicht zu den Straftaten zählen. Mein Fazit: Als Freier kann man höchstens verwarnt werden. Anders sähe es natürlich aus, wenn eine Infektionskette tatsächlich auf einen selbst zurückgeführt werden kann. Dann hat man sicherlich ganz andere Probleme, aber darum geht es hier ja nicht.
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(21.05.2020, 07:52)Fury48 schrieb: Laura die längere Zeit als Jenny in Neunkirchen tätig war kommt fast täglich aus Saarlouis wo sie zur zeit untergekommen ist angereist. Was die Preise anbelangt nutzt sie die Gunst der Stunde weil die Konkurrenz am Kreisel wie schon erwähnt sehr dünn ist.

Du meinst hoffentlich nicht die Jenny von Sonja´s Girls, oder? o.O
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(25.05.2020, 12:29)disillusioned schrieb: Wie kommst du darauf Gentle.Men?

Laut der Verordnung vom 18.05:

(3) Verboten ist die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), zuletzt geändert am 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626, 1661), sowie die Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne des § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes.

Das bedeutet, dass in diesem Punkt nur die DL verantwortlich ist, bzw. belangt werden kann. Man selbst verstößt damit zwar gegen die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen (1,5m Abstand) bzw. automatisch auch gegen die Maskenpflicht ("für Kunden bei Erbringern körpernaher Dienstleistungen"), aber weiter unten steht auch:

§ 12 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Ge- oder Verboten der §§ 3 bis 11 mit Ausnahme des § 7 Absatz 11 Satz 2 Nummer 1 und 2 zuwiderhandelt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.
(3) Eine Strafbarkeit, insbesondere nach den §§ 74, 75 des Infektionsschutzgesetzes, bleibt unberührt.


Das bedeutet, dass §1+2, gegen die man verstößt, nicht zu den Straftaten zählen. Mein Fazit: Als Freier kann man höchstens verwarnt werden. Anders sähe es natürlich aus, wenn eine Infektionskette tatsächlich auf einen selbst zurückgeführt werden kann. Dann hat man sicherlich ganz andere Probleme, aber darum geht es hier ja nicht.
Stimmt, der prostituierten ist es verboten die Leistung anzubieten. 

Stimmt. Ein wahrnehmen der Leistung durch den Freier ist keine Straftat. Es ist aber eine Ordnungswidrigkeit, welche mit bis zu 25.000€ belangt wird. 
Du hast es ja selbst angehängt. Nur Absatz 11, Satz 1+2 sind davon ausgenommen. Und das ist nicht die Prostitution.
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Vielleicht ergänzend. 

Die Auslegung der Regeln in der Praxis unterliegt zu einem großen Teil den Ordnungshütern. Und von solchen habe ich die Aussage, dass man bei den Damen oftmals nicht ganz so hart durchgreift und ein Auge zudrückt, da man teilweise Verständnis für deren Situation aufbringen kann. Wohingegen man bei Freiern kein Verständnis hat und die Regeln straff auslegt.
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Es bedanken sich: Analdehner
Ich kann nirgends finden, wo stehen soll, dass das Wahrnehmen der Leistung eine Ordnungswidrigkeit ist. "Wer den Ge- oder Verboten §§ 3 bis 11 zuwiderhandelt" -> Freier sind dort nicht erwähnt. Weder erbringen sie eine Dienstleistung, noch üben sie das Prostitutionsgewerbe aus. Eben genau der umgekehrte Fall des nordischen Modells. Hier wird ja auch die Prostituierte nicht bestraft, obwohl das Inanspruchnehmen von Prostitution klar verboten ist.
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