03.01.2012, 23:03
Zitat:Grundsätzlich ist die Ausübung des "ältesten Gewerbes der Welt" nicht strafbar. In Düsseldorf wurde allerdings, wie in vielen anderen Städten auch, durch die Sperrbezirksverordnung Regelungen hinsichtlich eines Sperrbezirks getroffen.
Im einzelnen stellen wir Ihnen
- die Sperrbezirksverordnung
- die Karte des Sperrbezirks und
- die Straßen im Einzelnen
zur Verfügung.
Quelle:
Ordnungsamt Düsseldorf:
http://www.duesseldorf.de/ordnungsamt/se...osti.shtml
carolusMAGNUS