Sperrbezirk
HEY,

auf Grund der Berichte zur "Karina in Mannheim"
https://www.lustscout.to/wbboard/showthre...812&page=3

die Frage: Wo ist in Mannheim der Sperrbezirk ? Verwirrt

Die Quadrate gehören dazu, aber was sonst noch ?

BYE

P.S.: Ja, ja beim Ordnungsamt erfahre ich genaures, aber wer möchte da schon fragen.Winke
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Das gibt es auch sehr schön im Web über die Suchmaschine...

Im Prinzip gehört der Gesamte Innenstadtbereich dazu also alles vom Rheinufer bis Neckarufer. Ausnahmen sind nur Neckarau und Industriegebiete. Zusätzlich zurm Sperrbezirk gibt es noch einen Bebauungsplan, der die Wohungsprostitution mit einschliesst (bzw. ausschliesst) um Schlupflöcher des Sperrbezirkes bzw. Auslegung dessen zu unterbinden.

Hab mal recherchiert und dieses nette Dokument (2.600 kb, PDF) gefunden. Ab Seite 126 kommt der Sperrbezirksbeschluss und diverse Karten. Der Teil davor schildert sehr ausfürhlich warum, weshalb und wieso es keine Wohnungsprostitution geben soll....

Viel Spass beim Schmökern Smile

Jukong
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Es bedanken sich: NickR
Danke für die schnelle kompetente Antwort.Winke

Scheint ja alles, nur nicht trivial zu sein.Eek

Lesenswert scheint mir der spießbürgliche Brief des Verbandes des Einzelhandels bezüglich der Ansiedelung von Sexshops und Spielhallen.

Da ist ja selbst der Beni aus Rom fortschrichtlicher.Wink

BYE
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Dort wo Karina werkelt und die Young Ladies ist definitiv Sperrbezirk. Dem OA ist das "Treiben" dort schon lange ein Dorn im Auge.
Also seid wachsam; wenn euch vor den jeweiligen Wohnanlagen ein Pkw auffällt, in welchem sich augenscheinlich ein gelangweiltes Paar aufhält, am besten den "ABFLUG" machen. Denn die warten bis ihr drin seit und dann wird zugeschlagen.Hinweis: Es ist rechtlich nicht zulässig bzw.- es gibt keine Rechtsgrundlage, dass die Herrschaften von der "Trachtengruppe" sich Zugang zu den Wohnungen verschaffen. Wenn ihr also beim f..... seit, einfach nicht öffnen und warten, warten, warten.....


Ruhm und Ehre !!!
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(31.05.2007, 18:26)jukong schrieb: Das gibt es auch sehr schön im Web über die Suchmaschine...

Im Prinzip gehört der Gesamte Innenstadtbereich dazu also alles vom Rheinufer bis Neckarufer. Ausnahmen sind nur Neckarau und Industriegebiete. Zusätzlich zurm Sperrbezirk gibt es noch einen Bebauungsplan, der die Wohungsprostitution mit einschliesst (bzw. ausschliesst) um Schlupflöcher des Sperrbezirkes bzw. Auslegung dessen zu unterbinden.

Hab mal recherchiert und dieses nette Dokument (2.600 kb, PDF) gefunden. Ab Seite 126 kommt der Sperrbezirksbeschluss und diverse Karten. Der Teil davor schildert sehr ausfürhlich warum, weshalb und wieso es keine Wohnungsprostitution geben soll....

Viel Spass beim Schmökern Smile

Jukong
@Jukong: Der Link funzt nicht mehr. Kannst du den bitte wieder herstellen, damit ein Ortsunkundiger weiss wo er und wo er nicht darf?
Danke.
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(07.12.2011, 15:35)passat schrieb: @Jukong: Der Link funzt nicht mehr. Kannst du den bitte wieder herstellen, damit ein Ortsunkundiger weiss wo er und wo er nicht darf?
Danke.

Auch ohne den Link steht es ja schon im genannten Zitat:

Zitat:...Im Prinzip gehört der Gesamte Innenstadtbereich dazu also alles vom Rheinufer bis Neckarufer. Ausnahmen sind nur Neckarau und Industriegebiete. Zusätzlich zurm Sperrbezirk gibt es noch einen Bebauungsplan, der die Wohungsprostitution mit einschliesst (bzw. ausschliesst) um Schlupflöcher des Sperrbezirkes bzw. Auslegung dessen zu unterbinden. ....

Im Stadtplan MA leicht zu identifizieren.

Besonderes zu beachten ist diese Polizeiverordnung:

Zitat:§ 12 Ansprechverbot zur Anbahnung der Prostitution
Im Sperrbezirk ist es untersagt, zu Personen Kontakt aufzunehmen, um sexuelle Handlungen gegen
Entgelt zu vereinbaren.

http://www.mannheim.de/sites/default/fil.../03-01.pdf

Das bedeutet im Klartext auch der potentielle Freier kann dafür bestraft werden, dass er im Sperrbezirk eine Hure anspricht!! (und nicht nur die Hure wenn sie um Freier wirbt)

Unbedenklich sind demnach: die Lupinenstraße, Locations in Neckarau und in den Industriegebieten, somit auch der Straßenstrich Industriestrasse.

Für einige Locations in der Innenstadt (bes. um den Hauptbahnhof) gab es zumindest einen gewissen Bestandsschutz, wenn sie als Massagelocations langjährig bis zur Novellierung der Bauverordnung bestanden, sofern weiter nur Massagen angeboten werden!!

Über die Bauverordnung wurde versucht Lücken zu schließen (z.B. Wohnungspuffs), die die Sperrbezirksverordnung offen ließ.

Das ging zumindest aus dem hervor, was in dem nicht mehr auffindbaren Link stand.

Gruß
marakesch
Anstand, Respekt und Wertschätzung erleichtern das Leben!

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Es bedanken sich: Elmar2000
Als leidenschaftlicher Kniffler und Hobbydedektiv hab ich mir das mit Hilfe von google maps mal irgendwann reingezogen (damals ging der Link noch):
Mannheim City, Jungbusch, Schwetzingerstadt und Neckarstadt-West sind komplett Sperrgebiet.
Explizite Ausnahmen sind allein die Lupinenstr. und die Industriestr.
Ab Neckarstadt-Ost ist anscheinend alles nördlich vom Neckar nicht mehr Sperrgebiet. D.h. Wohlgelegen, Käfertal, Waldhof und was es da noch so alles gibt.
Dann gehört nicht zum Sperrgebiet alles was rechts einer gedachten Linie vom Planetarium zum Fernmeldeturm liegt. Also die gegend um den oberen Luisenpark, Neuostheim, ...
Der Schlossgarten und der angrenzende Teil von Lindenhof sind auch Sperrgebiet.
Die Bahngleise, die zum Hauptbahnhof führen sind die Grenze nach Süden.
D.h. Neckarau und teils Lindenhof sind kein Sperrgebiet.

Bei google maps kann man das inzwischen ganz gut abstecken:
So wie hier

Habe keinen google-Account, den ich dafür benutzen kann.

Freiwillige?

Gruß

hf20

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Servus!

Hier

kann man sich ein PDF runterladen. Es handelt sich um einen Antrag zur Erweiterung des Sperrbezirks auf die Neckaruferbebauung (Neckarpromenade, etc.).

Wenn man rechts auf das pdf-symbol klickt, erhält man den kompletten Antrag.
Auf Seite 7 im Dokument findet sich die aktuell gültige Sperrgebietsverordnung samt grafischer Darstellung.


Gruß

hf20
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Falls der link mal nicht mehr aufrufbar sein sollte hier nochmal im Klartext:


[Bild: th_068619821_screenshot5_123_998lo.jpg] [Bild: th_068622954_screenshot6_123_4lo.jpg] [Bild: th_068628874_screenshot4_123_187lo.jpg]


Gruß
marakesch
Anstand, Respekt und Wertschätzung erleichtern das Leben!

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Es bedanken sich: michel54,Elmar2000
Mein Kumpel Shuing hat das mal auf google Maps nachvollzogen:
hier

Innerhalb der blauen Linie ist Sperrgebiet.
Die Strassen durch die die blaue Linie verläuft sind Sperrgebiet (beide Seiten).
Die Straßen, die die Blaue Linie kreuzt, sind innerhalb des von der blauen Linie umschlossenen Bereichs Sperrgebiet.

Innerhalb des Sperrgebietes ist es verboten, Sex (GV) gegen Bezahlung anzubieten oder Anzufragen.
Ausnahmen:
Lupinenstr. und ein Teil der Industriestr. (Straßenstrich).

Ob das auch fürs telefonieren gilt, weiß ich nicht - ich glaube es aber nicht.
(Also wenn ich jetzt eine Frau anrufe, die illegalerweise im Sperrgebiet arbeitet.)

Das heißt nicht, dass außerhalb der blauen Linie alles legal ist.
Es gibt auch noch baurechtliche Vorschriften.

Soweit ich weiß, ist das aber eher ein Problem des Betreibers.
Aber wenn Ordnungsdienst und Polizei schonmal da sind, checken die sicher auch noch eure Personalien.

Dazu gibt es u. U. noch Anwohner, die sich gestört fühlen. ...

Gruß

hf20
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Es bedanken sich: Elmar2000,Chris33,passat