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01.02.2019, 19:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.02.2019, 00:18 von loewe.
Bearbeitungsgrund: Sinnvolle Überschrift spendiert und den richtigen Platz dafür gefunden
)
Gleich vorneweg an die Mods, falls das hier nicht reingehört, bitte verschieben
Danke
https://www.saarbruecker-zeitung.de/saar...d-36369815
Grüße Finger
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„Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands“
Daher die Neunkirchner ja relativ progressiv sind was bei denen als "Innenstadt" zählt... Stichworte: Oberstadt, Unterstadt, Die Schreib, De Schwebel ect. pp...
Alles was nicht "rot" ist = Innenstadt???
Helft mir mal, arme Neunkirchner...
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Ich habe mir auch mal den Artikel durchgelesen. Jetzt geht es natürlich um die Definition, was alles zur Innenstadt gehört ;-).
Wenn ich mir mal die Karte von Beholder anschaue, denke ich, dass die Eingrenzung für die "Innenstadt" so relativ gut passt. Vielleicht sogar eher noch ein kleinerer Bereich. Gefühlstechnisch würde ich sagen, dass die Innenstadt grob der Bereich ist, der von Hauptbahnhof, Zoo, Ellenfeld und Hüttenpark eingegrenzt wird. Das wäre mal meine Definition von "Innenstadt".
Im verlinkten Artikel steht ja, dass Pay6 in der City nicht mehr erlaubt sein wird. Ausnahmen wären offenbar das Eroscenter in der Ritzwiesstr. und die Adresse in der Wellesweilerstr. 4. Die Adresse in der Wellesweilerstr. 4 irritiert mich ein wenig, denn dort arbeitet offenbar "nur" eine Bizarrlady, die seit Jahren inseriert und mit dieser Adresse auch aktuell noch öffentlich wirbt. Das ist ja kein riesiges Etablissement.
Da bin ich echt gespannt, wie es hier weitergeht...
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(02.02.2019, 08:12)The_Incredible_Hulk schrieb: Im verlinkten Artikel steht ja, dass Pay6 in der City nicht mehr erlaubt sein wird. Ausnahmen wären offenbar das Eroscenter in der Ritzwiesstr. und die Adresse in der Wellesweilerstr. 4. Die Adresse in der Wellesweilerstr. 4 irritiert mich ein wenig, denn dort arbeitet offenbar "nur" eine Bizarrlady, die seit Jahren inseriert und mit dieser Adresse auch aktuell noch öffentlich wirbt.
Also ich lese davon nix... Beide sind nur 2 Strassen entfernt von Schulen/Kitas.
Zitat:
In dem durch die Sperrgebietsverordnung erfassten Bereich befinden sich 23 Schulen, Kindergärten und Kitas, hinzu kommen noch drei Stellen der Kindertagespflege. In der Begründung der Stadt heißt es außerdem: „Als Schulzentrum und ÖPNV-Knotenpunkt halten sich täglich viele Kinder und Jugendliche in der Innenstadt von Neunkirchen auf. Es besteht also eine abstrakte Gefahr für die Jugend und den öffentlichen Anstand, die ein Verbot der Ausübung des Prostitutionsgewerbes rechtfertigt.“
Einzige nicht davon betroffener Laden wäre die Blaue Lagoone, liegt aber immer noch im Bereich was die Eingeborenen als "Innenstadt" bezeichnen.
Denke also das alles gehen darf, Scheffelstrasse wollen die ja schon seit Jahren dicht machen weil das Haus selbst scheinbar einem AfD-Mann gehört.
Woher kenne ich solche Methoden nochmal...?
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Hier gibt es einen relativ neuen Artikel in der Saarbrücker Zeitung zum Thema: https://www.saarbruecker-zeitung.de/saar...d-36631723
Es wird jetzt von einem "Sperrbezirk light" gesprochen und hinsichtlich Sperrbezirk werden die beiden Locations aus dem ersten hier verlinkten Artikel wieder als Ausnahmen genannt: Wellesweilerstr. 4 und das Eroscenter in der Ritzwiesstr., da diese Locations offenbar unter den Bestandsschutz fallen.
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Das hieße Sonja's Girls wäre definitiv betroffen?
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@ disillusioned:
Wie gesagt.. das kommt meiner Ansicht nach auf die Definition von "Innenstadt" an und den genauen Bereich. Von meiner Auffassung her würde Sonja's Girls (wie diverse andere Locations) wohl im Sperrgebiet liegen. Aber keine Ahnung, ob die Location dann unter den Bestandsschutz fallen würde. Glaubt man dem Bericht, dann gibt es aktuell nur 2 Locations, die unter den Bestandsschutz fallen. Und Sonja's Girls wurde im Zeitungsbericht nicht genannt...
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Ich habe mich mal ein wenig mit der Thematik "Sperrgebiet in der Innenstadt Neunkirchen" beschäftigt. Da gibt es recht wenige Infos im Netz usw. Aber ich habe mal ein paar Karten gecheckt.
Was wir aus den Medienberichten wissen: Eroscenter (Ritzwiesstr.) sowie Wellesweilerstr. 4 liegen im Sperrgebiet, aber fallen unter Bestandsschutz.
Offen:
Zumindest meiner persönlichen Interpretation des Begriffs "Innenstadt" nach dürften Blaue Lagune und Laikas Residenz wohl nicht mehr zum Sperrgebiet zählen. Bei der Blauen Lagune bin ich mir relativ sicher, bei Laikas Residenz könnte es räumlich gesehen knapp werden, aber das dürfte mit etwas Glück auch nicht mehr zur Innenstadt zählen. Das FKK Prestige dürfte auch außerhalb des Innenstadtbereichs liegen und nicht in den Sperrbezirk fallen.
Was dann noch übrig bleibt an Locations, die im Sperrgebiet liegen würden und für die kein Bestandschutz gilt:
- Die Adresse Sonja's Girls wird zwar öffentlich nicht beworben, aber von der groben Lage her würde ich die Location zum Sperrgebiet der Innenstadt zählen.
- Scheffelstr. 4
- Liebeshöhle NK
Ich bin gespannt, wann es hier neue Informationen gibt und was dann alles letztendlich offiziell unter den Begriff "Innenstadt" fallen wird.
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06.03.2019, 11:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.03.2019, 11:21 von loewe.)
Zu Neunkirchen fand ich eine laufende Petition.
Die Seriosität kann ich nicht beurteilen.
Der LSH-Nick wird wahrscheinlich nicht akzeptiert. Ob jemand seinen guten Namen dafür hergibt, muss er selbst entscheiden.
Entwickelt wurde der Sex für die Reproduktion. Aber er hat sich zum reinen Vergnügen verselbstständigt.
Christiaan Neethling Barnard
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Die Scheffelstrasse 4 hat auch keinen Bestandschutz, da 2018 hier der Betreiber gewechselt hat.
Der vorige Betreiber waehre mit seiner Kondition auch unter den Bestandsschutz gefallen............ der AFD Mann
Er hat den Betrieb aber von sich aus eingestellt und das Gebäude an die jetzige Betreiberin vermietet.
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Wie sind die Klagemöglichkeiten dagegen? Haben solche Klagen aufschiebende Wirkung? Wie lange könnte dies dauern?
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Die Einstellung des Betriebes wäre ein Verwaltungsakt, die mittels Klage beim Verwaltungsgericht anfechtbar ist. Die Klage hat aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass die Schließung erst dann erfolgen müsste wenn der Verwaltungsakt rechtskräftig ist. Bei der derzeitigen Belastung der Verwaltungsgerichte kann mit einer Verfahrensdauer von einigen Jahren gerechnet werden und die Schließung so massiv hinaus geschoben werden.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.04.2019, 17:51 von Beholder.)
Die "Moral Busybodys" in Neunkirchen wollen die Scheffelstrasse doch schon seit der Zeit des besagten AfD-Mannes dicht machen.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.04.2019, 19:19 von CasanovaSB.)
Die wollen schlichtweg alles dicht machen. Das Problem ist doch, dass man es nicht schafft, die kriminellen jugendlichen Banden mit Migrationshintergrund aus Neunkirchen schaffen kann: https://www.sol.de/news/update/News-Upda...net-295599 .Also arbeitet man sich an den Örtlichkeiten ab, die Dank neuer Gesetzgebung leichte Beute sind.
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(04.04.2019, 14:29)saarboy123 schrieb: Die Einstellung des Betriebes wäre ein Verwaltungsakt, die mittels Klage beim Verwaltungsgericht anfechtbar ist. Die Klage hat aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass die Schließung erst dann erfolgen müsste wenn der Verwaltungsakt rechtskräftig ist. Bei der derzeitigen Belastung der Verwaltungsgerichte kann mit einer Verfahrensdauer von einigen Jahren gerechnet werden und die Schließung so massiv hinaus geschoben werden.
In Saarbrücken wurde dies nun so gemacht. Ein Besitzer hat eine Klage beim OVG eingereicht. Wie sieht es in Neunkirchen aus?
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Auch wenn hier in letzter Zeit nichts geschrieben wurde, so habe ich versucht, irgendwo mal neue und detailliertere Infos zu Neunkirchen und dem geplanten Sperrgebiet zu finden - aber bislang mit eher überschaubarem Erfolg.
Trotzdem ein kleines Update:
Weiterhin stehen offenbar immer noch lediglich 2 Locations unter Bestandsschutz: Eroscenter NK und das "1-Frau"-Etablissement in der Wellesweilerstr.
Dann haben wir noch das FKK Prestige, Laikas Residenz und die Blaue Lagune. Hier denke ich mal, dass diese Locations imemr noch weitgehend "sicher" sind und räumlich nicht viel mit einen geplanten Sperrgebiet zu tun haben dürften.
Ansonsten haben wir noch die Liebeshöhle NK - mitten in einem potentiellen Sperrgebiet, bei der sich das "Problem" mittlerweile von selbst erledigt hat, da die Location leider dicht gemacht hat.
Dann bleiben also nur noch 2-3 recht kleine Locations übrig, die offenbar in einem möglichen Sperrgebiet liegen würden:
- Sonjas (Zimmervermietung für) Girls
- Scheffelstr.
- Die seit vielen Jahren aktive und aktuell auch immer noch inserierende Paula
Daher dürfte sich das Sperrbezirk-Thema hauptsächlich auf diese paar Locations konzentrieren.
Aber hierzu habe ich aktuell nirgendwo weitere Infos finden können. Daher bleibt abzuwarten, wie es weitergeht. Papier ist geduldig und die Mühlen der Gemeinden und Städte mahlen nun mal stellenweise durchaus langsam.
Kleine Randnotitz / weiteres Update: Die von loewe weiter oben verlinkte Petition wurde wegen (wer hätte es gedacht ;-) ) zu geringer Beteiligung mittlerweile zurückgezogen.
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