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(01.11.2020, 12:54)eagle124 schrieb: Die Landesregierung BW schafft auch am Sonntag (!), die neue Verodnung ist da:
https://www.baden-wuerttemberg.de/en/ser...rttemberg/
...und die pdf dazu: https://www.baden-wuerttemberg.de/filead...ronaVO.pdf
In BW bleiben sexuelle Dienstleistungen ausdrücklich erlaubt, soweit sie außerhalb eines Prostitutionsgewerbes erbracht werden:
"Der Umstand, dass die Erbringung sexueller Dienstleistungen, ohne dass ein Dritter daraus einen wirtschaftlichen Nutzen zieht, gestattet bleibt, ist durch den Schutz der Intimsphäre des Einzelnen begründet .Einen so weitreichenden Eingriff des Staates in die Intimsphäre, der mit einem vollständigen Verbot des Erbringens sexueller Dienstleistungen verbunden wäre, erachtet die Landesregierungals nicht verhältnismäßig"
https://www.baden-wuerttemberg.de/filead...ungsVO.pdf
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Wie ist das zu verstehen - wenn die Frau den wirtschaftlichen Nutzen hat ist es ok - wenn Sie einen Zuhälter hat nicht? ?
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Ich frage mich wie hoch die Strafe für die Prostituierte ist..
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Wie selten redlich, dass man ein paar Bauernopfer für den Pranger fangen konnte. Das tut dem Allgemeinwohl sicher gut, wenn so unverzüglich und schnell Gerechtigkeit an Corona-Verbrecher geübt wird - allen voran der Prostituierten! Schön, wie man sich auch um meine Gesundheit kümmert.
Hier eine Übersicht, wo Prostitution erlaubt ist und wo nicht:
https://www.donacarmen.de/wp-content/upl...docx-1.pdf
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(09.11.2020, 20:16)sarut schrieb: Ich frage mich wie hoch die Strafe für die Prostituierte ist..
Oder bezog sich die Strafanzeige auf ein Betrugsdelikt?
So richtig klar geht das für mich aus den Pressemeldungen nicht hervor. Vgl: https://www.ksta.de/koeln/kontrolle-in-k...n-37597238
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Hallo beisammen,
hier mal ein " Stimmungsbericht" vom Trachtenverein Grün-Weiß aus dem Frankfurter Bahnhofsviertel.
Für uns ist der 7 Absatz von besonderem Interesse - und da besonders, dass Straßenprostitution für die Damen erst ab dem 3. Verstoss ein Strafverfahren nach sich zieht.
Wie es den Freiern ergeht steht da leider nicht.
Immer noch schwankend, ob man es nicht doch mal riskieren soll
Bart
Sex ist eine reine Kopfsache, Schatz.
Ok, dann mach schon mal den Mund auf!
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11.11.2020, 08:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.11.2020, 08:59 von sarut.)
(10.11.2020, 19:07)superdriver schrieb: https://www.bild.de/regional/muenchen/mu....bild.html
Wenn man den Artikel liest, könnte es ein Problem für SDls werden nach Beendigung des Lock Downs im Dezember wieder nach Deutschland zurück zukommen, oder?
Die Einreise ist ja ab 8.11 erschwert. Oder ist das Vorzeigen des Hurenpasses und die Aussage hier in Deutschland als Prostituierte arbeiten zu wollen ein triftiger Grund aus einem Risikogebiet kommend in Deutschland einzureisen? Es gibt ja die Freizügikkeit zu Berufswahl und -ausübung innerhalb der EU.
Natürlich Vorausgesetzt das Prostitution in Deutschland bis dahin wieder erlaubt ist.
Mich interessiert das aus aktuellem Anlass, weiß da vielleicht jemand mehr zu?
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(11.11.2020, 08:59)sarut schrieb: Die Einreise ist ja ab 8.11 erschwert.
Mich interessiert das aus aktuellem Anlass, weiß da vielleicht jemand mehr zu?
Einreiseanmeldung ab 8. November:
"Ab 8. November 2020 müssen sich Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, vor ihrer Ankunft
in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen."
Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/quara...se/2371468
"Rumänien:
Es sind einige Regionen in Rumänien als Risikogebiet eingestuft worden.
Bitte wählen Sie die Region(en), in denen Sie sich aufgehalten haben."
"Das von Ihnen angegebene Land gehört zu den definierten Risikogebieten.
Dadurch entstehen für Sie folgende Pflichten:
Pflicht vor Einreise Ihre Reise- und Kontaktdaten anzugeben+
10 Tage Quarantäne am Zielort"
Zweck der Reise wird nicht abgefragt.
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Wo ist das Problem? Solange keine Schranken an der Grenze existieren, sehe ich keines. Nur am Flughafen.
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ok, also Bedarf es keinen triftigen Grund zur Einreise. Hat sich in dem Bild-Zeitungsartikel für mich erstmal so dargestellt.
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Die Dame mit der Reizwäsche aus dem Bild-Artikel wollte aus Georgien einreisen, also vermutlich keine EU-Bürgerin. Bei einem konkreten Verdacht, in Deutschland illegal arbeiten zu wollen, hätte sie wohl auch ganz ohne Corona das gleiche Problem gehabt.
Innerhalb der EU (zumindest bei der Einreise nach Deutschland) gilt meines Wissens noch Freizügigkeit, wenn auch mit den schon genannten Corona-Auflagen.
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Und jetzt bleiben wir bitte wieder bei Pressemeldungen. Danke.
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(11.11.2020, 21:32)Stuart schrieb: Und jetzt bleiben wir bitte wieder bei Pressemeldungen. Danke.
... mit denen uns Deutschlands einschlägiges Boulevard-Blatt ja immer wieder gerne versorgt:
https://www.bild.de/regional/berlin/berl....bild.html
Die „gänzlich Nackte“ die geflohen ist, hätte der Bildreporter sicherlich auch noch gerne fotografiert.
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Ich bin nicht nur die bekannteste Prostituierte Deutschlands.
Als Salomé Balthus kennt sie die Geheimnisse Berliner Nächte. Hier schreibt Hanna Lakomy
einmal im Monat über Sex und Gesellschaft, Politik und Emanzipation.
Nachtgesichter - Die neue Kolumne von Hanna Lakomy
https://www.berliner-zeitung.de/kultur-v...-li.117884
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https://www.abendzeitung-muenchen.de/mue...art-683498
Verstärkte Kontrollen in München aufgrund von verbotener Hotel oder Wohnungsprostitution
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16.11.2020, 06:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.11.2020, 06:25 von dd_fan_69.)
(16.11.2020, 05:28)sarut schrieb: https://www.abendzeitung-muenchen.de/mue...art-683498
Verstärkte Kontrollen in München aufgrund von verbotener Hotel oder Wohnungsprostitution
Die Verordnung ist mittlerweile so schwammig, wie die Schwämmchen, die sich die SDL einmal im Monat reinschieben
Meine Interpretation war eigentlich bisher die, dass ich eine SDL durchaus privat daten kann, wenn sie allein werkelt.
Also auch in ihrer Privatwohnung oder in einem Hotel.
Habe ich wieder mal etwas verpasst?
Oder macht Herr Möchtegern-Kanzler Söder wieder mal sein eigenes Ding?
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16.11.2020, 06:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.11.2020, 06:59 von sarut.)
(16.11.2020, 06:23)dd_fan_69 schrieb: (16.11.2020, 05:28)sarut schrieb: https://www.abendzeitung-muenchen.de/mue...art-683498
Verstärkte Kontrollen in München aufgrund von verbotener Hotel oder Wohnungsprostitution
Die Verordnung ist mittlerweile so schwammig, wie die Schwämmchen, die sich die SDL einmal im Monat reinschieben
Meine Interpretation war eigentlich bisher die, dass ich eine SDL durchaus privat daten kann, wenn sie allein werkelt.
Also auch in ihrer Privatwohnung oder in einem Hotel.
Habe ich wieder mal etwas verpasst?
Oder macht Herr Möchtegern-Kanzler Söder wieder mal sein eigenes Ding?
https://www.donacarmen.de/corona-verordn...gewerbe-2/
Unter diesem Link gint es in PDF Form eine Übersicht zu Deiner Frage
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Was der zweite Lockdown für die Prostitution bedeutet
Das Erotik-Gewerbe muss erneut geschlossen bleiben. Viele Bordelle bangen um ihre Existenz –
und die Frauen werden in informelle Strukturen gedrängt.
https://www.handelsblatt.com/unternehmen...95518.html
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