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(16.05.2020, 10:45)random schrieb: Anreise per Flugzeug
- Welche eventuellen Einschränkungen gelten aktuell bei der Ausreise aus Rumänien für Rumänen.
- Sind die Flughäfen in Rumänien wieder geöffnet und Flüge nach Deutschland gestattet
Gruß,
random
Auswärtiges Amt:
"Der Ausnahmezustand in Rumänien ist in der Nacht zum 15.5. ausgelaufen. Am 14.5. hat der Nationalausschuss für Notfallsituationen (Beschluss Nr. 24) den Alarmzustand ausgerufen, der für zunächst 30 Tage gilt." [...] Flüge aus Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich, Belgien, Schweiz, Niederlande, Großbritannien, Spanien, USA, Türkei, Iran werden für weitere 14 Tage suspendiert. (mit Ausnahmen)"
Und dass Flüge nach Deutschland nicht erwähnt sind, hilft nichts. Wie sollten die Damen wieder zurückkommen? Glaube nicht, dass viele das Risiko eingehen.
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Ein auf Reisen nach Rumänien spezialisiertes Reisebüro hat mir gestern einen Flug am 17.5. mit Tarom von Frankfurt nach Bukarest genannt. Merkwürdig.
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Nabend,
solange die Bordelle in Deutschland geschlossen sind,
wird es kaum eine "Schwemme" an Mädels aus Bul/Rum geben
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(15.05.2020, 21:48)HMueller schrieb: (15.05.2020, 21:42)Jerry schrieb: Die unternehmen seltsamerweise nichts. Ich habe noch nicht gelesen oder gehört, dass ein Betreiber gegen die Zwangsschließung klagt.
Nun, warum sollten sie das an die große Glocke hängen? Damit Hildegunde und Kuno die bösen Behörden an den Pranger stellen? Wohl kaum. Hildegunde hasst Puffs sowieso und Kuno muss zumindest so tun als ob. Also ist es doch besser, man macht es einfach. Bin mir sicher, dass die ihre Wege suchen.
Die Kläger müssten nichts an die große Glocke hängen. Würde ein Gericht irgendwo in Deutschland über eine Klage gegen die Zwangsschließung verhandeln würde mindestens die ortsansässige Lokalpresse darüber berichten und hier würde ein aufmerksamer Schreiber einen Link posten.
Ein kleines Gedankenspiel aus der Serie "Was würde ich tun wenn..."
Wenn.... ich der Eigentümer bzw. Betreiber eines Laufhauses wäre. Ich hätte ein Betriebskonzept erstellt in Einklang mit der Corona-Verordnung. Einhaltung der Kontaktbeschränkung ist gewährleistet. In jedem Zimmer sind genau 2 Personen anwesend, die DL und ihr Kunde. In den Mietverträgen mit den DLs steht geschrieben, dass es nur so ablaufen darf. 3er sind verboten. Treffen mit benachbarten DLs ebenso. Für die Treppensteiger gibt es Zugangsbeschränkungen wie im Einzelhandel. Die Einhaltung wird durch einen qualifizierten Aufpasser oder durch eine automatisch gesteuerte Ampel kontrolliert. Selbstverständlich werden im ganzen Haus Aufkleber angebracht die an die Einhaltung des Abstands erinnern. Das alles würde in enger Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt formuliert werden. Nun liegt die Entscheidung beim Gericht...
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16.05.2020, 22:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.05.2020, 22:28 von Stuart.
Bearbeitungsgrund: Vollzitat entfernt
)
Dann ist immer noch nicht das Problem mit der Datenerfassung gelöst, das einen Großteil der Gäste abschrecken wird. Außerdem, wie will man Cunnilingus und Küssen unterbinden? Und wenn nicht, wie will man das rechtfertigen?
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16.05.2020, 23:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.05.2020, 23:02 von Jerry.)
Um Gäste abschrecken zu können müssen die Laufhäuser erstmal öffnen!
Jeder Gast wird seine Daten selbstverständlich in die Liste seiner DL eintragen:
- Schwanzus Longus
- Stechus Kaktus
- Muschi Fickus
- Entsafte Mioooo
schließlich sind wir alle vorbildlich gesetzestreue hurenfickende Bürger, die einen unverzichtbaren Beitrag zur Völkerverständigung leisten.
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16.05.2020, 23:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.05.2020, 23:23 von disillusioned.)
Du stellst dir das alles ziemlich einfach vor. Viele Gastronomie-Betriebe durften schon oder dürfen bald öffnen, tun es aber dennoch nicht, da wegen Furcht bei den Gästen und Platzeinschränkungen trotzdem nur Verlust dabei herumkommen würde, also bleiben sie geschlossen. Das gilt für meinen Lieblings-Asiaten genau so wie bei meinem Dönerladen. Dementsprechend ist das Öffnen und das Abschrecken wie mit dem Huhn und dem Ei.
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass Clubs solche Fake Namen akzeptieren würden? Eine Kontrolle der zuständigen Behörden, die nachweislich unechte Daten feststellt und es kann von Verwarnung bis zum Lizenz-Entzug alles passieren. Das wird wohl kaum jemand riskieren wollen. Selbst "Peter Müller, Hauptstraße 123" halte ich für problematisch und kann mir gut vorstellen, dass nur Ausweisdaten festgehalten werden und ohne, man einfach nicht rein gelassen wird. Stell dir einfach mal den Fall vor, du hast eine Infektionskette die nachverfolgt werden muss und die Infizierte war eine DL, aber ihre Kontakte lassen sich nicht nachverfolgen. Das Nachspiel will sicher keiner.
Siehe dazu das Beispiel von nem 29-jährigen Corona-Positiven in Seoul, der an einem Wochenende in 5 Nachtclubs war und mit ca. 7200 Menschen Kontakt hätte haben können. Mittlerweile wurden auf diesem einen Fall basierend 46.000 (!) Menschen getestet, insgesamt 153 Neuinfektionen, darunter 90 in Clubs und die restlichen 63 Familie und Freunde dieser.
Quelle: https://www.vox.com/2020/5/11/21254451/s...ng-dangers + https://twitter.com/BBCLBicker/status/12...8940873728
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(16.05.2020, 23:23)disillusioned schrieb: Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass Clubs solche Fake Namen akzeptieren würden? Eine Kontrolle der zuständigen Behörden, die nachweislich unechte Daten feststellt und es kann von Verwarnung bis zum Lizenz-Entzug alles passieren. Das wird wohl kaum jemand riskieren wollen. Selbst "Peter Müller, Hauptstraße 123" halte ich für problematisch und kann mir gut vorstellen, dass nur Ausweisdaten festgehalten werden und ohne, man einfach nicht rein gelassen wird. Stell dir einfach mal den Fall vor, du hast eine Infektionskette die nachverfolgt werden muss und die Infizierte war eine DL, aber ihre Kontakte lassen sich nicht nachverfolgen. Das Nachspiel will sicher keiner.
Eben, das Ordnungsamt müsste sich nur an den Ausgang des Puffs stellen und die Ausweise der Männer mit der Kundenliste abgleichen und schon würden die Betreiber darauf achten, dass sie die richtigen Daten bekämen, um Strafen zu vermeiden.
Die Leute beim Ordnungsamt sind ja auch nicht blöd. Natürlich würden die dort kontrollieren, wo damit zu rechnen ist, dass falsche Daten angegeben werden.
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wenn wird es eine Abgleich mit dem Perso geben, das wird Bedingung bzw Auflage werden um überhaupt öffnene zu dürfen
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Den Personalausweis braucht man nur den Behörden zu zeigen, weder der Frisör, noch der Gastwirt und natürlich auch der Puffbetreiber haben dazu kein Anrecht!
Alle diese Gruppen müssen sich mit den von mir eingetragenen Daten begnügen, auch wenn diese ggf. nicht real sind.
https://www.stern.de/noch-fragen/ausweis...00793.html
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(17.05.2020, 10:51)haifisch schrieb: Den Personalausweis braucht man nur den Behörden zu zeigen, weder der Frisör, noch der Gastwirt und natürlich auch der Puffbetreiber haben dazu kein Anrecht!
Alle diese Gruppen müssen sich mit den von mir eingetragenen Daten begnügen, auch wenn diese ggf. nicht real sind.
https://www.stern.de/noch-fragen/ausweis...00793.html
Dem Türsteher eines Clubs musst du deinen Ausweis auch nicht zeigen. Du kommst dann halt nicht rein.
Im Puff wäre es nicht anders.
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Zitat:Du kommst dann halt nicht rein.
Im Puff wäre es nicht anders.
Will er dann wahrscheinlich auch nicht.
Zitat:Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Betriebsinhaberin oder dem Betriebsinhaber erfasst werden
Die erfassten personenbezogenen Daten müssen für die Dauer eines Monats ab Beginn des Besuchs geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorgehalten und auf Anforderung an diese übermittelt sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist gelöscht oder vernichtet werden. Bei offenkundig falschen Angaben (Pseudonymen, "Spaßnamen") ist auf die korrekte Angabe der personenbezogenen Daten hinzuwirken oder vom Hausrecht Gebrauch zu machen.
https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/...%C3%A4tten
Das bedeutet das man plausible Daten angeben sollte und alle sind zufrieden.
Es ist einfacher um Vergebung zu bitten als eine Genehmigung zu bekommen.
(Grace Hopper)
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(16.05.2020, 11:29)Stuart schrieb: Ein auf Reisen nach Rumänien spezialisiertes Reisebüro hat mir gestern einen Flug am 17.5. mit Tarom von Frankfurt nach Bukarest genannt. Merkwürdig Glaube keinem Reisebüro. Es es zur Zeit leider auch möglich fast jedes Hotel oder Pauschalreise nach Malle etc. zu buchen
und dann wirst du mit einem Gutschein abgefertig weil die Reise leider ausfällt
Offzielle Fluginfo:
https://rumaenien.diplo.de/ro-de/aktuelles/-/2312186
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18.05.2020, 22:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.05.2020, 22:30 von igelrasur.)
Gibt es in Zeiten des Coronavirus Prostitution?
Ja, die gibt es.
Habe am Samstag eine große Radtour von 52 Km gefahren. Zwischen Station gemacht.in Darmstadt An der Tankstelle auf der Rheinstr. um meinem Durst zu stillen.Es war ca 17:00 Uhr.
Beim trinken denke ich mir, schaue ich mal nach der Luft in den Reifen.
Während ich das Vorderrad kontrollierte ,hörte ich von hinten komment eine Weibliche Stimme ganz leise zu mir sagen“ Blasen? „ Ich schüttelte den Kopf und sagte Zu ihr Nein. Sie setzte gleich die nächste Frage hinterher „ Ficken? „ Meine Reaktion war die gleiche wie die erste.Sie ging weiter als ob nichts gewesen wäre.Sie hatte eine blaue Legging an.Ihr Arschi war etwas dick aber ging noch.Schulterlanges schwarzes Haar.
EineEn Mundscutz an den Ohren hängen aber nicht über Mund und Nase.
Ihre Stimme war so schön klar .In normalen Zeiten hätte ich mir mal einen blasen lassen können.
Aber die Vernunft hat gesiegt. Also klare Bestätigung Prostitution gibts auch während der Pantemie.
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https://web.de/magazine/politik/bund...erbot-34715238
Das ist doch eine gute Nachricht - nur 16 Unterschriften für die "Verrückte". Vielleicht ist der Rest vom Bundestag normal.
Vor allem muss jetzt Farbe bekannt werden und die Ungewissheit könnte ein Ende haben.
Der nächste Antrag ist dann, Küsse im Freien sind verboten, Händchenhalten auch, da noch kein gemeinsamer Hausstand.
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Leute, wir müssen hier nicht jeden Artikel, die ohnehin alle den gleichen Text haben, verlinken.
memphis, danke
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Wie ist denn aktuell eigentlich die rechtliche Lage: Macht sich der Freier oder die Prostituierte strafbar wenn es in Zeiten von Corona zu einem Treffen kommt?
(19.05.2020, 09:32)cumshot78 schrieb: Macht sich der Freier oder die Prostituierte strafbar wenn es in Zeiten von Corona zu einem Treffen kommt?
Beide. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Und unterschiedlich harte Bestrafungen in unterschiedlichen Bundesländern. Bayern ist am Schlimmsten mit der Überwachung, Beschattung und Bestrafung. In Berlin hingegen wird den Huren wohl nur auf die Finger geklopft. Noch konnte ich von niemandem lesen, dass er erwischt wurde und was er bezahlen muss. Man liest nur ab und an ein paar Meldungen, wo nur steht, dass gegen die Leute ermittelt wird. Aber die waren alle dumm und haben direkt gesagt, dass sie Sex gegen Geld hatten. Mit heruntergelassener Hose wurde noch niemand erwischt.
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Also so wie ich das lese,am besten im Doggy kein Küssen und auch kein blasen.Weder Vagina schlecken noch Eier lecken.Dabei gehört das ja zum Vorspiel.
Dreier mit zwei CDLˋs schon garnicht.Dabei ist das so schön,eine zu ficken und die andere krault die Eier.
Oder küsst sich mit der zweiten.
Wer weiß,kann ja wieder werden.
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