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Juristische Antwort habe ich keine.Aber sobald die Dich massiert an die Nudel geht, kann man davon ausgehen das es weiterreichende Dienstleistungen geben kann.
Eine seriöse Massage kann ich mir nicht vorstellen das sie Dir zufällig die Eier streichelt oder daran vorbeifährt.
Massage Ziel ist Verspannungen oder Schmerzen zu lindern.Nicht Sack leeren.
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Hallo,
igelrasur schrieb:Juristische Antwort habe ich keine. ...der Staat scheinbar auch nicht.
Ich finde nirgends etwas, was auch nur versucht eine Definition zu bieten.
Eine Quelle hätte das Strafgesetzbuch (StGB) sein können:
Dreizehnter Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
StGB § 184h Begriffsbestimmungen schrieb:Im Sinne dieses Gesetzes sind sexuelle Handlungen nur solche, die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind
Das ist leider ebenso nutzlos, wie die schon zitierte Begriffsbestimmung im ProstSchG:
ProstSchG § 2 Begriffsbestimmungen schrieb:Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung ...
Ich berufe mich ab jetzt auf diesen Paragraphen:
StGB § 17 Verbotsirrtum schrieb:Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Ohne dass der Gesetzgeber auch nur den Ansatz einer Definition bietet, ist jeder Irrtum zwangsläufig möglich.
Okay, "gesunder Menschenverstand", ich kann mir schon irgendwie ausdenken was wohl eine sexuelle Handlung sein mag und was nicht.
Wenn es aber darum geht, dass der Staat mir sexuelle Handlungen verbieten möchte, dann sehe ich es nicht als meine Aufgabe an eine zugehörige Definition zu liefern.
Mir fehlt daher die Einsicht Unrecht zu tun und bin ohne Schuld.
Hat jemand eine Idee wo vielleicht doch noch eine Definition zu finden sein könnte?
Gruß,
random
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03.05.2020, 10:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.05.2020, 10:26 von HMueller.)
@random:
Als Nicht-Jurist frage ich mal neugierig: Was wäre denn für dich die Definition einer sexuellen Handlung? Dass in irgendeinem Gesetzbuch steht:
Abs.1
Von einer sexuellen Handlung spricht man, wenn in der Absicht gehandelt wird, Geschlechtsteile (Definition siehe §1 Abs.2) zu stimulieren und Orgasmen (Definition siehe §1 Abs. 3) hervorzurufen. Das bewusste Reizen erogener Zonen (Definition siehe §1 Abs. 4) zu o.g. Zwecken oder zu Stimulationszwecken ist auch eine sexuelle Handlung.
Abs.2
Als Geschlechtsteile im biologischen Sinne sind sowohl Penis als auch Vagina zu verstehen. Diese Geschlechtsteile definieren kein Geschlecht im Sinne des XYZ§ ABC-Gesetz.
Abs.3
[Definition eines Orgasmus wird von Expertenteam noch diskutiert]
Abs.4
Unter erogene Zonen fallen: Brustwarzen, Brüste, Hintern.
Dieser Absatz wird laufend aktualisiert.
Hm?
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Sie ist übrigens in Natura viel hübscher als das erste Bild der Ladies Anzeige vermuten läßt
Top Empfehlung meinerseits.
https://www.lustscout.to/forum/showthrea...tid=180286
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03.05.2020, 15:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.05.2020, 15:33 von sarut.)
(03.05.2020, 12:27)sarut schrieb: https://m.ladies.de/sex-anzeigen/huren-h...ya-9791709
Sie ist übrigens in Natura viel hübscher als das erste Bild der Ladies Anzeige vermuten läßt
Top Empfehlung meinerseits.
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Achtung: Wohl Bilderklau und ganz offensichtlich ein Fake. Die Frau hat wohl nichts mit der Venus (Ex Sharks) bzw Club Venus Hamminkeln zu tun die auf den Bildern gezeigt werden
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(03.05.2020, 08:46)Stuart schrieb: Ja es gibt Prostitution. Hier zum Beispiel.
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Zarte 39 Jahre alt.
Ist Sie schon Ü60?
Ficken wird überbewertet.
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(03.05.2020, 08:46)Stuart schrieb: Ja es gibt Prostitution. Hier zum Beispiel.
https://www.ladies.de/sex-anzeigen/escor...lb-9789088
Wie kommt sie zu dem Namen "italienische Eisdielengöttin" ?
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(03.05.2020, 09:01)arno_nym schrieb: Die italienische Eisdielengöttin. Ob die nochmal ins Sharks darf?
Sie arbeitete zuletzt erfolgreich als Eisverkäuferin in einem Kino in Brüggen
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(03.05.2020, 09:49)random schrieb: Hat jemand eine Idee wo vielleicht doch noch eine Definition zu finden sein könnte?
Die sexuelle Selbstbestimmung ist das geschützte Rechtsgut. Die "unsittliche" Massage fängt an, sobald sie dir ans Gemächt geht. Mit Irrtum kannst du dich da nicht rausreden. Das hätte nur gezogen, als die Prostitution untersagt, es aber noch nicht öffentlich bekannt gemacht wurde. Und das Zeitfenster war sehr klein.
Dejure hat 43 Entscheidungem im Zusammenhang mit dem §§ verlinkt: https://dejure.org/gesetze/StGB/184h.html Eindeutig als sexuelle Handlung ist alles im Intimbereich zu werten. Bei einer Massage ist es offensichtlich. Die Frage, wo die Grenze verläuft, ist eher beim Frauenarzt gegeben, wo es in der Vergangenheit einige Konflikte gab. Eine Masseurin, die dir einen runterholt, ist dagegen eine glasklare Angelegenheit.
Wenn die Massage an sich erlaubt ist, wird niemand erfahren, ob sie dir nur den Rücken oder auch die Hoden massiert. Massagen erlauben ist allerdings ein großer und wichtiger Schritt, die Prostitution wieder zu erlauben, oder zumindest zu dulden. Wohnungen bieten Bäder und somit eine Reinigungsmöglichkeit. Auf dem Straßenstrich sieht es schon anders aus.
Sofern man Berichten in anderen Foren glauben schenken mag, gibt es weiterhin Prostitution. Anzeigenportale haben Anzeigen geschaltet und auch Kaufmich, Quoka und Markt sind voll. Für mich gibt es nur Wohnungen und da muss man sich leider noch gedulden. Was ich mich aber frage: Wie hoch ist die Strafe, wenn man erwischt wird, wenn man z.B. aus einem geschlossenen Laufhaus, Hotel oder Bordell kommt und von den Grünen oder dem OA angehalten wird? Hab 25€ für Berlin und 200€ RLP gelesen, wobei die Bußgeldkataloge wohl bis zu 1.000-5.000€ vorsehen. Ich will es nicht riskieren und selbst herausfinden, aber es liegt wohl auch zum Großteil daran, wie der Spielraum ausgenutzt wird. In meiner Stadt bleibt es bei Verstößen gegen das Kontaktverbot bei einer mündlichen Verwarnung und wer direkt vor einem Restaurant oder einer Eisdiele in Grüppchen ist, bekommt 50€ Strafe. Eine Stadt weiter werden Kleingärten durchsucht und 200-500€ Strafe für ein Bierchen beim Grillen aufgebrummt. Da gibt es leider keine einheitlichen Regelungen.
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Oh nein, ist es das was ich vermute?
Würde man bei Entfernung des Zensurkreises eventuell einen Touch Donatella Versace im Gesicht erkennen?
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(03.05.2020, 17:47)Benis schrieb: Wie hoch ist die Strafe, wenn man erwischt wird, wenn man z.B. aus einem geschlossenen Laufhaus, Hotel oder Bordell kommt und von den Grünen oder dem OA angehalten wird?
solange kein konkreter Verstoss vorgeworfen werden kann: garnix.
"Die" muessen Dir erstmal etwas beweisen - ein 16jaehriger darf durchaus vor'm Puff stehen und vielleicht auch mit dem Tuersteher reden - wenn er dann mit'm Mopped vom Grundstueck faehrt, ist das verstossmaessig eine Nullnummer.
Wer allerdings "auf Zimmer" mit runtergelassener Hose und uebergezogenem Gummi gerade unter der Reitenden liegend erwischt wird, hat's deutlich schwerer, seine Unschuld zu beweisen.
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Ich habe hier Beiträge entfernt.
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Wer das nicht hin bekommt wird beurlaubt.
Es tut mir leid das inzwischen täglich schreiben zu müssen aber ich bin nicht bereit hier einfach alles zu tolerieren. Wer mit den Regeln nicht klar kommt oder der Meinung ist unsere Geduld & Grenzen austesten zu müssen fliegt.
Lustwandel
Es ist einfacher um Vergebung zu bitten als eine Genehmigung zu bekommen.
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Ok, Sorry.
War gar nicht so ernst gemeint!
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Rheinland Pfalz hat heute mit seiner 26-seitigen (!) Corona Verordnung nachgezogen. Prostitution ist natürlich bis auf weiteres nicht erlaubt. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 24.Mai.
Somit kann die Finca Erotica Ihren voraussichtlichen Eröffnungstermin zum 18.Mai direkt mal von Ihrer Homepage nehmen.
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09.05.2020, 02:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.05.2020, 02:40 von disillusioned.)
(08.05.2020, 23:32)sarut schrieb: Rheinland Pfalz hat heute mit seiner 26-seitigen (!) Corona Verordnung nachgezogen. Prostitution ist natürlich bis auf weiteres nicht erlaubt. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 24.Mai.
Somit kann die Finca Erotica Ihren voraussichtlichen Eröffnungstermin zum 18.Mai direkt mal von Ihrer Homepage nehmen.
Hier der entsprechende Link -> https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/...BeLVO_.pdf
Interessant ist, dass Prostitution selbst nicht explizit erwähnt ist, nur "Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen". Am ehesten auf Prostitution anwendbar ist:
"(3) Dienstleister und Handwerker sind befugt, ihre Tätigkeit weiterhin auszuüben,
sofern die Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen gewährleistet ist; der
Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen ist einzuhalten, wenn die Art der
Dienstleistung dies zulässt. Kann der Mindestabstand zwischen Personen im Einzelfall
wegen der Art der Dienstleistung nicht eingehalten werden, insbesondere bei
Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege oder der Anlieferung, Aushändigung
oder Überbringung von Waren, gilt Absatz 2 Satz 2 Nr. 4 und Satz 3 und 4
entsprechend, wenn die Art der Dienstleistung dies zulässt. Dienstleistungen im
Bereich der Körperpflege, insbesondere in Friseursalons, Fußpflegeeinrichtungen,
Nagelstudios, Kosmetiksalons, Massagesalons, Tattoostudios, Piercingstudios und
ähnlichen Einrichtungen, dürfen nur nach vorheriger Terminvergabe erbracht werden."
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