08.05.2017, 22:52
Bzgl. des letzten Absatzes: Für die Anmeldung und Gesundheitsberatung gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1. 1. 2018,
bis dahin haben die Gemeinden und Behörden noch Zeit um die Durchführung zu organisieren (der Gesetzgeber hat wohl
irgendwann gemerkt daß das zum ursprünglichen Stichtag 1. 7. noch nicht funktionieren wird)
Für die Kondompflicht gilt diese Übergangsfrist jedoch nicht!
bis dahin haben die Gemeinden und Behörden noch Zeit um die Durchführung zu organisieren (der Gesetzgeber hat wohl
irgendwann gemerkt daß das zum ursprünglichen Stichtag 1. 7. noch nicht funktionieren wird)
Für die Kondompflicht gilt diese Übergangsfrist jedoch nicht!
Ohne das Tier in uns sind wir kastrierte Engel (Hermann Hesse)
Merkel muß weg!
Merkel muß weg!