(05.05.2017, 06:55)HMueller schrieb: Hab jetzt die Pflichten als Freier gelesen. Ein Punkt stößt mir hier besonders auf:Nun ja,
Es ist darauf zu achten, dass:
- keine Zwangslage besteht
...
"Zwangslage" also.
Ist das so rechtssicher?
ich meine die Zwangslage besteht eindeutig bei uns Männern, sonst würden wir ja nicht hingehen.
Mit unserer Zwangslage in Hirn und Hose dürften wir das aber nicht, oder ??
Bei ihr würde mir nur einfallen: "sie war jung und brauchte das Geld"