28.04.2017, 07:18
(28.04.2017, 06:39)Cicassos schrieb:(27.04.2017, 13:57)frauenversteher1980 schrieb: Und beim lecken der Frau zieh ich den Gummi über die Zunge???
Nicht über die Zunge, natürlich über den Kopf.
Wenn du das nicht willst, nimm Lecktücher. Davon steht aber im Gesetz nichts
Laut der Begründung des Gesetzestextes geht es wohl um den Infektionsschutz der Protituierten und nicht vornehmlich um den Schutz des Freiers. Ich vermute, dass dies der Grund ist, dass Lecktücher nicht vorgeschrieben werden.
Begründung zu § 32 (Kondompflicht; Werbeverbot)
Mit der Vorschrift werden vor allem Prostituierte gegenüber Kunden, Betreibern und Personen ihres Umfeldes darin bestärkt, zum eigenen Schutz auf der Verwendung infektionsschützender Sexualpraktiken zu bestehen und sich anderslautenden Kundenwünschen zu widersetzen, indem sie auf das Verbot verweisen.
Hier der Originaltext
So interpretiere ich das jedenfalls als interessierter Rechtsamateur
Bront
Aussehen ist nicht alles. Die Optik muss halt stimmen (Love Island)