24.11.2016, 01:11
Hi Stuart,
...ich finde es bedenklich, dass Du "lustig" in Zusammenhang mit der Forderung nach gesunden und sicheren Arbeitsplätzen gebracht hast...und eigentlich hab ich auch keine Lust hier über Grundsätzliches (AEMR Art 23.1) oder die
(Nicht-)Anwendbarkeit des ArbSchG für selbstständig Erwerbstätige oder den euphemistischen Begriff "Gast" für die Mädels in den FKK-clubs zu diskutieren.
Ich möchte aber mit einer weiteren guten alten Parole zum Thema schließen: Arbeitsschutz geht alle an!
...ich finde es bedenklich, dass Du "lustig" in Zusammenhang mit der Forderung nach gesunden und sicheren Arbeitsplätzen gebracht hast...und eigentlich hab ich auch keine Lust hier über Grundsätzliches (AEMR Art 23.1) oder die
(Nicht-)Anwendbarkeit des ArbSchG für selbstständig Erwerbstätige oder den euphemistischen Begriff "Gast" für die Mädels in den FKK-clubs zu diskutieren.
Ich möchte aber mit einer weiteren guten alten Parole zum Thema schließen: Arbeitsschutz geht alle an!