Prostitution und Kontrollen durch die Polizei
(17.11.2014, 21:34)loewe schrieb:
(17.11.2014, 21:20)Jerry schrieb: Im §26 ist geregelt, dass die Polizei die Identität von Prostituierten feststellen darf. Auch sonst sind die Möglichkeiten zur Identitätsfeststellung weit gefasst.

Nicht ganz richtig - nicht nur die Prostituierten. Es darf die Identität von Personen festgestellt werden, die an Orten angetroffen werden an denen (andere) Personen der Prostitution nachgehen. Wink

Stimmt. Gesetze sollte man immer zweimal lesen. Danke für die Klarstellung.

Damit kann folglich jeder der durch eine entsprechende Straße läuft von der Polizei kontrolliert werden.
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RE: Prostitution und Kontrollen durch die Polizei - von Jerry - 18.11.2014, 11:51