18.11.2014, 11:51
(17.11.2014, 21:34)loewe schrieb:(17.11.2014, 21:20)Jerry schrieb: Im §26 ist geregelt, dass die Polizei die Identität von Prostituierten feststellen darf. Auch sonst sind die Möglichkeiten zur Identitätsfeststellung weit gefasst.
Nicht ganz richtig - nicht nur die Prostituierten. Es darf die Identität von Personen festgestellt werden, die an Orten angetroffen werden an denen (andere) Personen der Prostitution nachgehen.
Stimmt. Gesetze sollte man immer zweimal lesen. für die Klarstellung.
Damit kann folglich jeder der durch eine entsprechende Straße läuft von der Polizei kontrolliert werden.