EU Initiative Prostitutionsverbot/Freierbestrafung
(19.05.2014, 08:47)nippellecker schrieb: Werden denn wirklich, ohne Verdachtsmomente die Wohnungen der Privatdls durchsucht?
Durchsuchungen sind in anderen Bereichen auch gängig. In  Lebensmittelbetrieben, auf Baustellen etc.

Das hat nicht wirklich miteinander zu tun. Das Grundgesetz garantiert ausdrücklich die Unverletzlichkeit der Wohnung, also von "Räumlichkeiten, die (auch) Wohnzwecken dienen". Der Europäische Gerichtshof geht sogar noch weiter und schließt Geschäfts- und Verkaufsräume mit ein. Das Bundesverfassungsgericht folgt hier der Rechtssprechung des EuGH.

Ausnahmen sind "Die Abwehr und Verfolgung besonders schwerer Straftaten", wobei hier eine richterliche Anordnung notwendig ist oder "Gefahr im Verzug". Letzteres gilt nicht nur für die Polizei. Auch z.B. die Feuerwehr darf in bestimmten Fällen in eine Wohnung eindringen.

Hier zitiere ich mal:
Zitat:Seit einem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 2001 wird der Begriff der GiV im Bereich der Wohnungsdurchsuchung sehr eng ausgelegt und muss einer jeweiligen Einzelfallprüfung standhalten. Die richterliche Anordnung einer Durchsuchung soll demnach die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme sein. GiV muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrung gestützte, fallunabhängige Vermutungen reichen für die Prognose der GiV nicht aus.

Ergo...diese Kontrollen werden einer Klage beim BVG wohl nicht standhalten.

Baustellen hingegen sind nicht geschützt und für Lebensmittelbetriebe gelten wieder andere Vorschriften. Die könnten den Kontrolleuren vom Gesundheitsamt durchaus den Zutritt verweigern. Das würde allerdings wohl die Lizenz kosten.
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Es bedanken sich: peterPowers


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RE: EU Initiative Prostitutionsverbot/Freierbestrafung - von vorenus - 18.11.2014, 10:43