29.08.2014, 18:59
Eckpunktepapier, Stand: 14.8.2014
Erlaubnis- und Meldepflicht werden schon recht detailliert beschrieben . Erlaubnispflicht kann man natürlich noch beliebig streng auslegen. Hauptsache es verschwinden möglichst viele Prostitutionsstätten . Meldepflicht wird gerade viele von den Teilzeit-DLs abschrecken. Persönlichkeits-/Datenschutz hin oder her .
Bzgl. Teilverbot auf einen neuen Begriff gestossen:
Erlaubnis- und Meldepflicht werden schon recht detailliert beschrieben . Erlaubnispflicht kann man natürlich noch beliebig streng auslegen. Hauptsache es verschwinden möglichst viele Prostitutionsstätten . Meldepflicht wird gerade viele von den Teilzeit-DLs abschrecken. Persönlichkeits-/Datenschutz hin oder her .
Bzgl. Teilverbot auf einen neuen Begriff gestossen:
Zitat:Rape-Gang‐Bang‐PartysDie gibt es wirklich ? Normale Gang-Bang-Partys sollen also doch legal bleiben?
Zitat:Das Gesetz soll spätestens am 1.6.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und im Hinblick auf die zu erfolgenden Zuständigkeitsregelungen in den Ländern zum 1.1.2016 in Kraft treten.
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