EU Initiative Prostitutionsverbot/Freierbestrafung
(19.05.2014, 08:47)nippellecker schrieb: Werden denn wirklich, ohne Verdachtsmomente die Wohnungen der Privatdls durchsucht?

Keine Sorge, durchsucht wird schon mit Verdachtsmomenten. Der Witz aber ist, wie man Verdacht definiert. Und da erlauben einige Landesgesetze nun mal große Freiheiten (schon die Ausübung der Prostitution begründet den Verdacht einer Straftat, siehe Beitrag #188). Und auch mit den „Fallkonstellationen“ wird, nicht nur in Einzelfällen, recht lässig umgegangen (siehe Zitat Mellinghoff).

„Werden denn wirklich...?“ - Ja, wie schaut es in der Wirklichkeit aus? Einer der sich von Berufs wegen damit auskennt ist Rudolf Mellinghoff, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht (jetzt Präsident des Bundesfinanzhofes). Im Zweiten Senat war er u. a. federführend elf Jahre lang für die Prüfung von Hausdurchsuchungen zuständig. Der Experte klärt uns über die Praxis der Hausdurchsuchungen auf:

Mellinghoff schrieb:Viele (!) sind verfassungswidrig...

Was mich beunruhigt, sind Fallkonstellationen, die ganz eindeutig rechts- und verfassungswidrig sind und trotzdem von Richtern durchgewinkt werden.
Das ist ein Indiz dafür, dass die Maßstäbe nicht nur im Einzelfall etwas verrutscht sind...
Quelle: http://www.taz.de/!80807/
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RE: EU Initiative Prostitutionsverbot/Freierbestrafung - von Elmar2000 - 20.05.2014, 22:26