EU Initiative Prostitutionsverbot/Freierbestrafung
Zitat:Was eine Klage angeht hab ich da auch eher an Organisationen gedacht wie z. B. Doña Carmen (http://www.donacarmen.de/), DER KODEX (http://www.derkodex.org) oder ähnliche Vereine/Zusammenschlüsse, die sich für die Interessen der SDL einsetzen.

Richtig. Deswegen finde ich es gut, dass die DLs angefangen haben sich in Verbänden zu organisieren.

Zitat:Oder - ironisch gemeinte Frage: - sollen Polizeiausbilder ihre Jungs darin ausbilden, sich nicht an geltende Gesetze zu halten? Eben. Der Ansprechpartner für Kritik muss schon der Gesetzgeber sein.

Klar ist zuerst der Gesetzgeber zu kritisieren. Aber die Entscheidung ob eine Wohnung betreten wird treffen immer die Polizisten vor Ort oder der Einsatzleiter.

Zitat:Wenn die erst mal vor der Türe stehen, muss man sie reinlassen, ob es rechtlich in Ordnung ist oder nicht, der Ruf ist dahin.

Das GG erlaubt die Durchsuchung von Wohnungen bei Gefahr im Verzug. Das ist von Landesgesetzen zur Prostitution unabhängig. Aber es gibt erheblich Unterschiede bei der möglichen gerichtlichen Aufarbeitung.

Fall 1: Eine Wohnung in der 3 DLs aus Osteuropa wohnen und arbeiten wird durchsucht. Danach schreibt der Einsatzleiter einen Bericht für die Akten. Fertig.

Fall 2: Durchsuchung der Wohnung eines gut situierten deutschen Staatsbürgers. Danach müssen die Polizisten vor Gericht sehr genau erklären können warum sie eine Gefahr im Verzug gesehen haben.
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Es bedanken sich: peterPowers,Elmar2000


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RE: EU Initiative Prostitutionsverbot/Freierbestrafung - von Jerry - 20.05.2014, 19:36