EU Initiative Prostitutionsverbot/Freierbestrafung
Am Beispiel Hessen:

Zitat:§ 38

Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
6) Wohnungen dürfen jedoch zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit betreten werden, wenn
1. aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass dort
a) Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben,
b) sich Personen ohne erforderlichen Aufenthaltstitel treffen oder
c) sich Straftäterinnen oder Straftäter verbergen, oder
2. sie der Prostitution dienen.

Darauf zielt die Kritik der Piraten ab:
Zitat:„Prostitution ist in Deutschland nicht strafbar“, so Hilberer. „Sex-Arbeiterinnen und ihre Kunden werden mit Strafverdächtigen gleichgesetzt“

Wenn wir Glück haben werden die Piraten eine Verfassungsklage anstrengen.
Eine legale Dienstleistung als einzige Ausnahme neben ansonsten rein kriminellen Vorgängen zu nennen dürfte juristisch keineswegs wasserdicht sein.
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Es bedanken sich: Elmar2000,arno_nym,RamsesII


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RE: EU Initiative Prostitutionsverbot/Freierbestrafung - von peterPowers - 17.05.2014, 19:09