EU Initiative Prostitutionsverbot/Freierbestrafung
Hi basdor,

(09.03.2014, 13:48)basdor schrieb: Habe den Bericht mal gelesen. Aber in Deutschen Tageszeitungen findet man wirklich nichts.

Das liegt u.a. daran, das Sport (Olympia) und Gewalt (Krim-Krise) grundsätzlich von Konsumenten als interessanter wahrgenommen werden als kulturelle oder gar moralische Themen. Die Nachrichten werden für den Leser Zuschauer gemacht, frei nach dem Motto "Der Wurm muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler". Schließlich geht es den Zeitungen wie den TV-Sendern um Auflage und Reichweite, weil sich das direkt auf die Anzeigen bzw. Werbepreise und damit auf den Gewinn auswirkt.

Willkommen in der Mediendemokratie.


(09.03.2014, 13:48)basdor schrieb: Blicke da nicht so ganz durch wie es bei uns jetzt weitergehen soll?

Das wissen unsere Damen und Herren Politiker hier in Deutschland auch noch nicht. Das einzige, was sie wissen, ist das sie etwas gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution tun wollen. Dazu haben sie sogar ein paar Sätze in den Koalitionsvertrag geschrieben. Wie das ganze im Detail aussehen wird, das werden wohl ein paar Ausschüsse erarbeiten. Bis dahin bleibt es also erst einmal bei Absichtserklärungen nach dem Motto "wir wollen da etwas tun".


(09.03.2014, 13:48)basdor schrieb: Kann man es wirklich komplett verbieten oder werden jetzt die bzw. nächstes Jahr die Kontrollen schärfer usw?

Erstens: siehe oben. Es gibt noch keine Gesetzesänderung, noch nicht einmal einen Entwurf.

Zweitens: Ja, die Gesetzesänderung könnte so ausfallen, das der Erwerb sexueller Dienstleistungen (so wie in Schweden) strafbar wird. Ein komplettes Prostitutionsverbot (also auch das Anbieten der Dienstleistung) ist insofern unwahrscheinlich, als das man recht einfach und mit hoher Aussicht auf Erfolg dagegen klagen könnte, weil ein Komplett-Verbot gegen das Grundrecht auf freie Berufswahl ("Freizügigkeit") verstossen würde.


(09.03.2014, 13:48)basdor schrieb: Wie ist die Rechtslage? Kann trozdem jedes EU-Land für sich entscheiden?

Kommt darauf an ob es eine Richtlinie oder eine Verordnung ist. Richtlinien müssen immer erst in nationalem Recht umgesetzt werden. Verordnungen gelten sofort in ganz Europa. Mehr zum EU-Gesetzgebungsverfahren findest Du hier.

Im Zweifelsfall kann aber ein Bundesland oder eine Stadt zusätzliche, schärfere Gesetze erlassen, wie z.B. aktuell im Saarlind die Kondompflicht.


(09.03.2014, 13:48)basdor schrieb: Wenn man Kollegen in Clubs frägt, habe ich den Eindruck keiner blickt mehr so richtig durch.

Verunsicherung stärkt natürlich die Befürworter eines Prostitutionsverbotes. Frau Schwarzer wird sich freuen, dies zu hören.


(09.03.2014, 13:48)basdor schrieb: Vielleicht habt ihr den besseren Durchblick.

Durchblick? Nein. Ich bin kein Politiker, ich verfolge nur die öffentlichen Nachrichtenquellen im Internet.

Gruß,
Wanker
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Es bedanken sich: basdor,peterPowers,Jerry,RamsesII,R.-heimer,blow69,


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RE: EU Initiative Prostitutionsverbot/Freierbestrafung - von Wanker - 09.03.2014, 18:47