Zwangsprostitution und Menschenhandel
(28.12.2013, 13:43)Wanker schrieb: Ob das aber Aufgabe des Staates ist, darüber kann man streiten. Mir persönlich wäre es lieber (im Sinne von "Verursacher-Prinzip"), wenn diese Finanzierung von der Branche geleistet werden würde. Ein Art (staatlich kontrollierter) Hilfsfond, in den die Anbieter/Betriebe einzahlen können (bzw. müssen), und der dann die Hilfsorganisationen finanziell unterstützt.

Das Verursacher-Prinzip kann hier keine Anwendung finden, weil i.d.R. eben nicht die Bordelle/Clubs/Prostituierte Verursacher der Zwangsprostitution sind, sondern kriminelle Zuhälter.

Das Verursacherprinzip beruht darauf dass für einen Schaden der tatsächliche Verursacher belangt wird und eben nicht pauschal eine ganze Branche.

Ok, Du kannst gerne dagegenhalten daß es entprechende Regelungen auch in anderen Bereichen schon gibt.
Z.B. beim Glückspielrecht in dem alle Spielhallen-Betreiber zu einem Beitrag zur Suchprävention verpflichtet werden, auch ohne Nachweis das gerade in ihrer Spielhalle Spielsucht bei einigen Besuchern entstanden ist.

Dies aber auf die Prostitution anzuwenden wäre in etwa so als wenn alle Banken verpflichtet wären einen Fonds für Opfer von Bankraub einzurichten, weil es ohne Banken auch keinen Bankraub geben würde

Kurz gesagt: Zwangsprostitution ist ein Verbrechen und für Verbrechensbekämpfung ist und bleibt der Staat zuständig. Dafür zahlen wir Steuern!
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Es bedanken sich: RamsesII


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RE: Zwangsprostitution und Menschenhandel - von elreydebesos - 29.12.2013, 01:56
Zwangsprostitution und Menschenhandel - von Satyr - 16.07.2007, 09:54