01.12.2013, 10:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.12.2013, 10:52 von peterPowers.)
(01.12.2013, 01:06)Wanker schrieb: Die Einschränkung ist Dir schon aufgefallen, oder?
Und Du hast auch Artikel 1.1 gelesen: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Dir ist also bewusst, das die Würde eines Menschen vor dem Recht eines anderen auf freie Entfaltung steht, oder?
Ein Prostituierte kann aus Artikel 2 zwar für sich selbst das Recht fordern, als Prostituierte zu arbeiten. Du hingegen kannst daraus keinesfalls ein Recht ableiten, sie zu ficken - schon gar nicht, wenn sie nicht will.
Bei der freien Entfaltung der Persönlichkeit habe ich natürlich beide Seiten gemeint.
Die DLs die die freie Möglichkeit haben sollten Paysex anzubieten und die Freier, die die Freiheit haben sollten ohne Diskriminierung / Kriminalisierung darauf einzugehen.
Die freie Entfaltung der Persönlichkeit bedeutet, dass diese Verabredungen zwischen DL
und Freier nur DL und Freier etwas angehen, wobei die Menschenwürde beider Parteien natürlich unantastbar ist.
Gruß
pP