Alice Schwarzer und das Prostitutionsverbot
(30.11.2013, 15:02)peterPowers schrieb: Ich möchte die Diskussion mal auf einer prinzipiellen Ebene betrachten:

Grundgesetz Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt ...

Die Einschränkung ist Dir schon aufgefallen, oder?

Und Du hast auch Artikel 1.1 gelesen: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

Dir ist also bewusst, das die Würde eines Menschen vor dem Recht eines anderen auf freie Entfaltung steht, oder?

Ein Prostituierte kann aus Artikel 2 zwar für sich selbst das Recht fordern, als Prostituierte zu arbeiten. Du hingegen kannst daraus keinesfalls ein Recht ableiten, sie zu ficken - schon gar nicht, wenn sie nicht will.

Sorry, wenn ich Dir so die Argumentationskette zerschlage, denn ansonsten bin ich eigentlich ganz Deiner Meinung.

(30.11.2013, 15:02)peterPowers schrieb: Die alten Feinde unserer Lebensart haben sich zusammengerottet und den ersten Schlag geführt. Es stellt sich somit die Frage:
Wie werden wir darauf antworten?

Da dieser Schlag über die Medien kam, sollte man auch über die Medien Antworten. Letztendlich geht es um Meinungsführerschaft, und die erringt man nur über Massenmedien. Wie so etwas aussehen soll? Keine Ahnung.

Gruß,
Wanker
Es bedanken sich: peterPowers


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RE: Alice Schwarzer und das Prostitutionsverbot - von Wanker - 01.12.2013, 01:06
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