06.11.2013, 18:22
(06.11.2013, 15:13)loewe schrieb: Muss für Tantra-Massagen eine Vergnügungssteuer bezahlt werden? Diese Frage wird in Stuttgart richterlich geklärt. Ob ein Lokaltermin oder eine Demonstration vorgenommen wird, ist leider nicht beschrieben.
Falls ein Lokaltermin anberaumt wird, dann sollte die Masseuse dem Herrn Richter bei der Demonstration die Nudel und insbesondere die Eier quetschen. Dann muss sie schlimmstenfalls Schmerzensgeld, aber keine Vergnügungssteuer zahlen. Außer der Richter ist SM-ler...