07.12.2011, 21:45
(07.12.2011, 15:35)passat schrieb: @Jukong: Der Link funzt nicht mehr. Kannst du den bitte wieder herstellen, damit ein Ortsunkundiger weiss wo er und wo er nicht darf?
Danke.
Auch ohne den Link steht es ja schon im genannten Zitat:
Zitat:...Im Prinzip gehört der Gesamte Innenstadtbereich dazu also alles vom Rheinufer bis Neckarufer. Ausnahmen sind nur Neckarau und Industriegebiete. Zusätzlich zurm Sperrbezirk gibt es noch einen Bebauungsplan, der die Wohungsprostitution mit einschliesst (bzw. ausschliesst) um Schlupflöcher des Sperrbezirkes bzw. Auslegung dessen zu unterbinden. ....
Im Stadtplan MA leicht zu identifizieren.
Besonderes zu beachten ist diese Polizeiverordnung:
Zitat:§ 12 Ansprechverbot zur Anbahnung der Prostitution
Im Sperrbezirk ist es untersagt, zu Personen Kontakt aufzunehmen, um sexuelle Handlungen gegen
Entgelt zu vereinbaren.
http://www.mannheim.de/sites/default/fil.../03-01.pdf
Das bedeutet im Klartext auch der potentielle Freier kann dafür bestraft werden, dass er im Sperrbezirk eine Hure anspricht!! (und nicht nur die Hure wenn sie um Freier wirbt)
Unbedenklich sind demnach: die Lupinenstraße, Locations in Neckarau und in den Industriegebieten, somit auch der Straßenstrich Industriestrasse.
Für einige Locations in der Innenstadt (bes. um den Hauptbahnhof) gab es zumindest einen gewissen Bestandsschutz, wenn sie als Massagelocations langjährig bis zur Novellierung der Bauverordnung bestanden, sofern weiter nur Massagen angeboten werden!!
Über die Bauverordnung wurde versucht Lücken zu schließen (z.B. Wohnungspuffs), die die Sperrbezirksverordnung offen ließ.
Das ging zumindest aus dem hervor, was in dem nicht mehr auffindbaren Link stand.
Gruß
marakesch
Anstand, Respekt und Wertschätzung erleichtern das Leben!