14.07.2011, 00:23
"Geprüft hat die Verwaltung auch, ob der Straßenstrich als "Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums" zu werten ist, die die Stadt untersagen könnte. Doch das Offerieren des eigenen Körpers definiere das Landesstraßengesetz nicht als Sondernutzung........."
also den Spruch find ich einfach gut.
zap
also den Spruch find ich einfach gut.
zap