01.05.2011, 13:01
(01.05.2011, 09:20)MobyDick schrieb: 2. Dass es auch in Wohnungen eine Umsatzbeteiligung des Vermieters gibt, ist mir neu. Nach meiner Kenntnis sind dort monatliche Mieten zu zahlen, unabhängig davon, wieviel die Mädchen verdienen.
Das gilt nur, soweit eine komplette Wohnung angemietet wird. Die einzelnen Mädchen, die in den Wohnungen arbeiten, gehen aber zumeist keine längeren Mietverhältnisse ein, sondern zahlen im Takt von halben bzw. ganzen Stunden.