30.03.2011, 06:44
(28.03.2011, 19:26)Tyron schrieb:(27.03.2011, 20:17)Cervix67 schrieb: Bei dem Erlebnis wäre Abbruch und eine Beschwerde bei der Geschäftsleitung angebracht gewesen.
Ja klar, Beschwerde bei der Geschäftsleistung.
Wer sich wegen sowas bei der Geschäftsleitung beschwert, wird (zurecht) direkt weggeschickt.
wieso? Es gab genügend Gründe für eine Beschwerde. Wie die GL darauf reagiert sei einmal dahingestellt. Aber wer nicht kämpft, der hat schon verloren
Gruß Cervix67