24.08.2009, 22:08
Quelle: Wie üblich mal wieder Tante Wikipedia
Zitat:Europäische Union Irland plante als erster Staat der EU, den Verkauf von Glühlampen geringer Energieeffizienz ab Januar 2009 zu verbieten und sie durch Energiesparlampen oder Halogenlampen der Energieeffizienzklasse C zu ersetzen.[15] Die Kommission der Europäischen Union gab im Dezember 2008 bekannt, dass auf der Basis der Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG ein Stufenplan für Verkaufsverbote von Lampen geringer Energieeffizienz in den Mitgliedsländern umgesetzt werden soll.[16]
Lampen mit mattiertem Glas müssen demnach ab September 2009 die Energieeffizienzklasse A haben, um weiter verkauft werden zu dürfen. Das bedeutet praktisch ein Verkaufsverbot für mattierte Glühlampen. Da mattierte Lampen keine Punktlichtquelle wie die klaren Lampen darstellen, lassen sie sich in ihrer Funktion nach Auffassung der EU-Kommission durch verfügbare Energiesparlampen direkt ersetzen.
Für Lampen mit klarem Glas, also Punktlichtquellen, gelten in Abhängigkeit von ihrer Leistungsaufnahme folgende Mindestanforderungen für ihre weitere Verkaufszulassung:
- ab September 2009: ab 100 Watt Energieeffizienzklasse C, andere: Energieeffizienzklasse E
- ab September 2010: ab 75 Watt Energieeffizienzklasse C, andere: Energieeffizienzklasse E
- ab September 2011: ab 60 Watt Energieeffizienzklasse C, andere: Energieeffizienzklasse E
- ab September 2012: Energieeffizienzklasse C für alle
- 2014 steht die gesamte Regelung auf dem Prüfstand, um die Erfahrungen auszuwerten und um neue technische Entwicklungstrends zu berücksichtigen.
Herkömmliche Glühlampen haben die Effizienzklassen D, E und F. Halogenlampen für 230 Volt gibt es ebenfalls in den Effizienzklassen C (Xenon), D, E und F. Halogenlampen für 12 Volt haben Energieeffizienzklasse C.
- ab September 2016: Energieeffizienzklasse B für alle, Ausnahmen für einige Halogenlampen mit Effizienzklasse C
Spezielle Lampen wie beispielsweise zur Verwendung in Kühlschränken, Backöfen oder der Medizin sind nicht vom Verkaufsverbot betroffen. Diverse spezielle Bauformen von Glühlampen, wie zum Beispiel stabförmige Halogenlampen oder kleine Lampen für Taschenlampen oder Fahrzeuge, sind vorerst auch nicht betroffen. Ebenfalls nicht betroffen sind Reflektorlampen, die einen gerichteten Lichtstrahl abgeben, bei dem mindestens 80 % des Lichtes in einem Öffnungswinkel von maximal 120° austreten. Dies ist dadurch begründet, dass es zu diesen Lampen bisher keine ausreichend verbreiteten Alternativen gebe.
Wegen umfangreicher Kritik wurde das Glühlampenverbot erneut beraten. Der Umweltausschuss des EU-Parlaments beschloss am 17. Februar 2009 mit 44:14 Stimmen, daran festzuhalten.[17] Seit Mitte April 2009 ist die entsprechende EG-Verordnung 244/2009 in Kraft getreten.[18] Nach Ihr gelten Verbote in verschieden Stufen (s. o.). Für gewerblich genutzte Lampen gilt die EG-Verordnung 245/2009.[19]
Das Bundeswirtschaftsministerium erwägt, den Zoll in Deutschland ab September 2009 Paketsendungen mit Glühlampen beschlagnahmen zu lassen, um zu verhindern, dass verbotene Leuchtmittel von außerhalb der EU nach Deutschland eingeführt werden.[20] Eine Bestrafung erfolgt nicht, jedoch werden die Lampen ersatzlos eingezogen.
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(gefunden auf ibash.de)
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