Visum für Thailänderinnen - Rechtsfragen
Bobby schrieb:@warrior ein Ehefähigkeitszeugnis bekommst DU für dich immer, wenn du möchtest und ledig bzw. geschieden bist.

Das stimmt aber auch nicht so richtig - das ist ein heiden Aufwand das zu bekommen. Habe mich ans Standesamt gewendet und was meint ihr was man da alles benötigt.

Man muss sämtliche Papiere von der Dame vorlegen können und diese müssen ersten von der Botschaft legalisiert sein und von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer übersetzt sein. Außerdem dürfen die dann bei Einreichung nicht älter als 6 Monate sein.
Falls die Dame geschieden ist muss die Scheidung erst mal in Deutschland vom Oberlandesgericht anerkannt werden.

Nachdem bekommt man wohl ein Ehefähigkeitszeugnis welches selbst noch mal auf der Botschaft legalisiert werden muss und man kann dann in Thailand auf einem Bezirksamt heiraten.

Das Besuchsvisum für 90 Tage kann dann die Botschaft auf keinen Fall mehr ablehnen wenn man verheiratet ist.
Falls Sie jedoch den Ehegattennachzug und eine Aufenthaltsgenehmigung für länger haben will muss der Test Start 1 her.

Weiss jemand was es mit der Heirat in Dänemark auf sich hat ?
Dort solls wohl recht easy sein.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Visum für Thailänderinnen - Rechtsfragen - von RegionaldBull - 07.05.2009, 17:32