16.11.2008, 11:45
Ben_Hur schrieb:Hallo liebe Forumler,
eigentlich habe ich alles von meiner Seite gesagt nur gegen Wawis Vorwurf des Betruges muß ich mich nachdrücklich verwahren. Wawi lese bitte in meinem ersten Beitrag nach. Dort steht es:
Drei Tage vor meinem Abflug wurde der Kaufvertrag geschlossen. Dieser mit der Rücktrittsklaussel des Verkäufers das der Vertrag nichtig ist wenn nicht inerhalb von zwei Wochen 25% gezahlt würden und der Rest 6 Wochen nach Vertragsabschluß.
Ohne diese Rücktrittsklausel wäre es für den Verkäufer ein leichtes gewesen die Forderung in Deutschland einzuklagen; denn es bestehen meines Wissens entsprechende Rechtshilfeabkommen!
Ich habe juristisch gesehen einfach einen Vertragsteil nicht erfüllt. Dessen Nichterfüllung zur Nichtigkeit des Vertrages geführt hat. Sorry für das Juristendeutsch, aber so sieht es aus. Übrigens war ich nicht der Käufer sondern das Girl!
Dies nur zur Klarstellung.
Es ist jetzt ohnehin alles zum Thema gesagt.
Gruß
Ben
Klarstellung zu den Klarstellungen:
Urteile eines ordentlichen thailändischen Gerichtes können in Deutschland nicht vollstreckt werden. (Umgekehrt übrigens auch nicht).
Einen Vertrag abzuschliessen mit dem Vorsatz, diesen nicht erfüllen zu wollen und sich dann auf Nichtigkeit des Vertrages herausreden zu wollen, ist mehr als schwach!
MaTT