13.08.2008, 07:28
babeliron schrieb:@Sodl: Hier einmal der Inhalt von § 233a STGB:
§ 233a
Förderung des Menschenhandels
(1) Wer einem Menschenhandel nach § 232 oder § 233 Vorschub leistet,
...
Wo steht da was von Mindestalter für CDL's von 21 Jahren?
Wenn da oben steht "einem Menschenhandel nach... § 233..." dann ist der Text des § 233 da hereingezogen und da steht:
Zitat:[b]§ 233 [1] Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft[/b]
(1) 1Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Beschäftigung bei ihm oder einem Dritten zu Arbeitsbedingungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen anderer Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer stehen, welche die gleiche oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, bringt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. 2Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren [SIZE=2]in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer in Satz 1 bezeichneten Beschäftigung bringt. [/SIZE]
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) § 232 Abs. 3 bis 5 gilt entsprechend.
Ich hab mal die maßgebliche Passage fett gesetzt - Klugscheissmodus aus
Gruß Sex_Scout