09.05.2008, 16:42
Diesen Bericht habe ich gerade auf regenbogenweb.de gefunden!
Hildebrandsche Mühle: Bordellantrag abgelehnt
Die Stadt Weinheim bleibt bei ihrem klaren Kurs gegen ein Großbordell in der denkmalgeschützten Hildebrandschen Mühle. Das Amt für Baurecht- und Denkmalschutz hat jetzt auch formal den Bauantrag einer Bad Homburger Grundstücksgesellschaft abgelehnt, die in dem alten Industriegebäude ein Rotlicht-Angebot schaffen wollte.
Die Stadt beruft sich in ihrer Begründung auf die Sperrgebietsverordnung, die seit März 2007 für Weinheim gilt und Prostitution in weiten Teilen des Stadtgebietes ausschließt. Die Verordnung räume zwar bereits bestehenden Betrieben Bestandsschutz ein, allerdings falle darunter keineswegs ein genehmigter Bauvorbescheid, argumentieren die Baurechtler im Rathaus. Zumal der Bauvorbescheid aus dem Jahr 2005 wegen Nachbarschaftsklagen noch gar nicht bestandskräftig geworden sei. Dabei sei es auch nicht relevant, dass die Grundstücksgesellschaft beim Karlsruher Regierungspräsidium gegen die Sperrgebietsverordnung eine Normenkontrollklage eingereicht habe.
Schon im November 2007 hatte die Landesbehörde Stellung genommen und die Rechtmäßigkeit der Sperrgebietsverordnung bestätigt. „Daher bestehen für uns keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit“, heißt es im Ablehnungsbescheid.
Weinheims Erster Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner bestätigte in diesem Zusammenhang erneut, dass er in Absprache mit den Mühlenbesitzern intensiv an einer alternativen Nutzung des Industriedenkmals arbeitet. Interessenten gebe es bereits in „gastronomischen, künstlerischen und gewerblichen Bereichen“. Die Grundstücksgesellschaft habe zugesichert, auch andere Nutzungen zu realisieren und von den Bordellplänen abzusehen, wenn es andere Varianten für die Hildebrandsche Mühle gibt.
Hildebrandsche Mühle: Bordellantrag abgelehnt
Die Stadt Weinheim bleibt bei ihrem klaren Kurs gegen ein Großbordell in der denkmalgeschützten Hildebrandschen Mühle. Das Amt für Baurecht- und Denkmalschutz hat jetzt auch formal den Bauantrag einer Bad Homburger Grundstücksgesellschaft abgelehnt, die in dem alten Industriegebäude ein Rotlicht-Angebot schaffen wollte.
Die Stadt beruft sich in ihrer Begründung auf die Sperrgebietsverordnung, die seit März 2007 für Weinheim gilt und Prostitution in weiten Teilen des Stadtgebietes ausschließt. Die Verordnung räume zwar bereits bestehenden Betrieben Bestandsschutz ein, allerdings falle darunter keineswegs ein genehmigter Bauvorbescheid, argumentieren die Baurechtler im Rathaus. Zumal der Bauvorbescheid aus dem Jahr 2005 wegen Nachbarschaftsklagen noch gar nicht bestandskräftig geworden sei. Dabei sei es auch nicht relevant, dass die Grundstücksgesellschaft beim Karlsruher Regierungspräsidium gegen die Sperrgebietsverordnung eine Normenkontrollklage eingereicht habe.
Schon im November 2007 hatte die Landesbehörde Stellung genommen und die Rechtmäßigkeit der Sperrgebietsverordnung bestätigt. „Daher bestehen für uns keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit“, heißt es im Ablehnungsbescheid.
Weinheims Erster Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner bestätigte in diesem Zusammenhang erneut, dass er in Absprache mit den Mühlenbesitzern intensiv an einer alternativen Nutzung des Industriedenkmals arbeitet. Interessenten gebe es bereits in „gastronomischen, künstlerischen und gewerblichen Bereichen“. Die Grundstücksgesellschaft habe zugesichert, auch andere Nutzungen zu realisieren und von den Bordellplänen abzusehen, wenn es andere Varianten für die Hildebrandsche Mühle gibt.