14.04.2008, 07:27
Was dann passiert? Auch nichts.
Denn sie müsste mit ihrer Bank zuerst selbst eine Vereinbarung abschließen, damit sie überhaupt per Lastschrift fällige Beträge einziehen darf. Welche Geschäftsgrundlage soll sie denn der Bank bei der Vereinbarung nennen?
Abgesehen davon wäre sie damit definitiv angeschmiert. Denn auch dann, wenn Du die Leistung genossen hast, könntest Du die Lastschrift nach Abbuchung zurück gehen lassen- und sie hätte dann das Geld wieder los und die zusätzlichen Gebühren Deiner Bank mit am Bein.
Mein Tip: Spar Dir diesen Vorschlag. Im Hurengeschäft ist nur Bares Wahres.
Metallfan
Denn sie müsste mit ihrer Bank zuerst selbst eine Vereinbarung abschließen, damit sie überhaupt per Lastschrift fällige Beträge einziehen darf. Welche Geschäftsgrundlage soll sie denn der Bank bei der Vereinbarung nennen?
Abgesehen davon wäre sie damit definitiv angeschmiert. Denn auch dann, wenn Du die Leistung genossen hast, könntest Du die Lastschrift nach Abbuchung zurück gehen lassen- und sie hätte dann das Geld wieder los und die zusätzlichen Gebühren Deiner Bank mit am Bein.
Mein Tip: Spar Dir diesen Vorschlag. Im Hurengeschäft ist nur Bares Wahres.
Metallfan
Beständig ist nur der Wandel.