13.04.2008, 15:57
Dann weis mal die ungerechtfertigte Bereicherung nach. Wie machst Du das? Bei einem Betrag von 80 Euro lacht Dich jedes Gericht aus.
Es gibt noch eine Möglichkeit: Die Überweisung zurückrufen. Dazu muss der Rückruf allerdings bei der Empfängerbank vorliegen, bevor das Geld eingeht. Beim heutigen elektronischen Zahlungsverkehr ist das fast ein Ding der Unmöglichkeit.
Metallfan
Es gibt noch eine Möglichkeit: Die Überweisung zurückrufen. Dazu muss der Rückruf allerdings bei der Empfängerbank vorliegen, bevor das Geld eingeht. Beim heutigen elektronischen Zahlungsverkehr ist das fast ein Ding der Unmöglichkeit.
Metallfan
Beständig ist nur der Wandel.