13.04.2008, 15:30
Maverick11 schrieb:...hatte auch mal eine Zahl verkehrt geschrieben, der Empfänger überwies es mir freundlicherweise zurück,hätte er aber nicht tun müssen
Doch hätte er, denn deine Überweisung an ihn war ein "IRRTUM" (siehe BGB §§ ebendazu) und er hätte sich "ungerechtfertigt bereichert" wenn er das Geld behalten hätte.
Bei eindeutigen Fehlüberweisungen holt dir jeder Anwalt das Geld zurück, falls der falsche Empfänger feixt und sich freut, plötzlich 10 000 Euro "geschenkt" bekommen zu haben und sich weigert das Geld zurückzugeben.
Zur Besseren Beweisführung immer schön den VERWENDUNGSZWECK angeben, denn wie soll Herr "Meier" beweisen, dass er das Geld von Dir wegen Verwendungszweck "ebay-Kauf" erhalten hatte, wenn er z.B. keine Auktion lauten hatte?
Gruss, Selector,
der es im Rotlicht Milieu mit dem Spruch von PRETTY WOMAN im gleichnamigen Film hält: "Nur Bares ist Wahres"
Siggi Selector
Autor von mehreren Büchern mit Rotlicht-Geschichten
Autor von mehreren Büchern mit Rotlicht-Geschichten