09.09.2007, 20:24
Stand im Mannheimer Morgen:
Ein nicht näher genannter Unternehmer will auf einem zur Zeit nicht genutzten Grundstück in der Industriestr. ein Bordell errichten. Der Bauantrag sei bereits eingereicht. Die Grenze des Sperrbezirks ist die Mitte der Industriestr.. Das ins Auge gefasste Grundstück liegt an der jenseitigen Straßenseite. Der Stadtrat will das Gesuch ablehnen. Z. Zeit verhandeln anscheinend beide Seiten mit dem Regierungspräsidium in Karlsruhe über die Rechtslage. Das RP muss gegebenenfalls eine Ablehnung der Stadt auf Rechtmäßigkeit prüfen. Die Sache bleibt in der Schwebe.
Ein nicht näher genannter Unternehmer will auf einem zur Zeit nicht genutzten Grundstück in der Industriestr. ein Bordell errichten. Der Bauantrag sei bereits eingereicht. Die Grenze des Sperrbezirks ist die Mitte der Industriestr.. Das ins Auge gefasste Grundstück liegt an der jenseitigen Straßenseite. Der Stadtrat will das Gesuch ablehnen. Z. Zeit verhandeln anscheinend beide Seiten mit dem Regierungspräsidium in Karlsruhe über die Rechtslage. Das RP muss gegebenenfalls eine Ablehnung der Stadt auf Rechtmäßigkeit prüfen. Die Sache bleibt in der Schwebe.