16.07.2007, 09:54
Stranger16 schrieb:damit sind [Anubis'] Kriterien einfach unbrauchbar.
Unbrauchbar für was?
Natürlich unbrauchbar für einen Staatsanwalt, der Zwangsprostitution straffrechtlich verfolgen will.
Aber darum geht es doch gar nicht. Anubis will als Freier vermeiden, mit Zwangsprostituierten Sex zu haben. Dafür braucht es keinen eindeutigen Beweis für Zwangsprostitution. Ein Verdacht nach seinen Kriterien reicht ihm, die Finger von einer Frau zu lassen. Auch ich bilde mir ein, dass Anubis Kriterien das Risiko verringern. Aber ich bezweifele, dass es so einfach ist, Zwangsprostitution auszuschließen, wie Anubis es sich vorstellt. Es kommt mir doch etwas blauäugig vor.
Entscheidend für mich ist, dass ich es nicht (bewusst) ausnutze, wenn Frauen in die Prostitution gezwungen werden. Das schließt für mich alles aus, was mir nicht koscher vorkommt.
Gruß Satyr
p.s. Anubis ist mir mit seiner Antwort zuvorgekommen. Trotzdem lass ich es so stehen.