12.11.2022, 00:25
Laut deutschem Gesetz hat der "Mieter" eines Hotelzimmers das Recht tagsüber Besuch zu empfangen, das ohne Registrierung an der Rezeption. Die Gäste dürfen natürlich nachtsüber nicht dort nächtigen, denn das wäre wiederum registrierungs- bzw. zahlungspflichtig.
Das einzige Mal wo meine Ex-Frau und ich einen gemeinsamen Orgasmus hatten, war bei der Unterzeichnung der Scheidungspapiere.