15.12.2021, 15:16
Hier die Pressemitteilung für Hessen: https://hessen.de/Presse/Landesregierung...verordnung
Zunächst die gute Nachricht:
„Erleichterung für Personen mit Auffrischungsimpfung
Überall dort, wo nach der Coronavirus-Schutzverordnung die 2G Plus-Regel gilt, müssen auch Geimpfte und Genese einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Diese Testvorgabe entfällt nun für Personen, die bereits eine (dritte) Auffrischungsimpfung erhalten haben.“
Jetzt aber auch noch die schlechte:
„Hotspot-Regelung
Sobald die Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt, greifen vor Ort zusätzliche „Hotspot-Regelungen“ ab dem nächsten Tag.
[…]
- Schließung von Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken sowie Prostitutionsstätten.
Diese „Hotspot-Regelungen“ treten außer Kraft, sobald der Inzidenz-Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt.“
Zunächst die gute Nachricht:
„Erleichterung für Personen mit Auffrischungsimpfung
Überall dort, wo nach der Coronavirus-Schutzverordnung die 2G Plus-Regel gilt, müssen auch Geimpfte und Genese einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Diese Testvorgabe entfällt nun für Personen, die bereits eine (dritte) Auffrischungsimpfung erhalten haben.“
Jetzt aber auch noch die schlechte:
„Hotspot-Regelung
Sobald die Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt, greifen vor Ort zusätzliche „Hotspot-Regelungen“ ab dem nächsten Tag.
[…]
- Schließung von Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken sowie Prostitutionsstätten.
Diese „Hotspot-Regelungen“ treten außer Kraft, sobald der Inzidenz-Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt.“