24.06.2021, 10:29
Bayern. Man unterscheide zwischen Bordellen und Prostitutionsstätten. Beispielsweise FKK Clubs also weiterhin geschlossen.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/pro...en,Sb93rsR
https://www.br.de/nachrichten/bayern/pro...en,Sb93rsR
Zitat:[...]
Nach mehreren Monaten Unterbrechung dürfen in Bayern Prostitutionsstätten ab sofort wieder öffnen. Während "Bordellbetriebe, Clubs, Diskotheken, sonstige Vergnügungsstätten und vergleichbare Freizeiteinrichtungen" weiter geschlossen bleiben müssen, ist der Betrieb von Prostitutionsstätten in der aktuellen Corona-Verordnung des Freistaats nicht mehr verboten. Mit der Änderung reagierte das bayerische Gesundheitsministerium auf einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH).
[...]
Dabei wird in Bayern zwischen Prostitutionsstätten und Bordellbetrieben unterschieden. Dazu gab es bereits im Juli 2020 eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs: Demnach werden als Bordelle jene Betriebe angesehen, "in denen ein gleichzeitiges Zusammentreffen einer Vielzahl von Personen - vergleichbar den ebenfalls untersagten Clubs und Diskotheken - möglich ist". Das heißt im Umkehrschluss: In Prostitutionsbetrieben halten sich gleichzeitig nur wenige Menschen auf.
[...]
Want to make feminism panic? MGTOW!