10.05.2021, 06:53
Die Regelungswut in Nds. kennt keine Grenzen. Man blickt da kaum noch durch...aber, da explizit „erotische Massagen in Prostitutionsstätten“ verboten sind, sollten eigentlich „erotische Massagen in privaten Wohnungen“ erlaubt sein.....sexuelle Dienstleistungen sind Massagen ja sowieso nicht..oder
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus...85856.html
Br nto, findet das alles sehr verzwickt...
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus...85856.html
Niedersächische Coronaverordnung schrieb:§ 10
Betriebsverbote sowie Betriebs- und Dienstleistungsbeschränkungen (1) 1Für den Publikumsverkehr und Besuche sind geschlossen
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9. Prostitutionsstätten nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) und
Prostitutionsfahrzeuge nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 ProstSchG.
2Untersagt sind über Satz 1 Nr. 9 hinaus die Durchführung und der Besuch von Prostitutionsveranstaltungen nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 ProstSchG, die Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen im Sinne des § 2 Abs. 1 ProstSchG einschließlich der Durchführung der Prostitutionsvermittlung nach §2 Abs.3 Nr.4 ProstSchG, die Durchführung erotischer Massagen in einer Prostitutionsstätte oder einem Prostitutionsfahrzeug im Sinne des Satzes 1
Nr. 9 sowie die Straßenprostitution......
Br nto, findet das alles sehr verzwickt...
Aussehen ist nicht alles. Die Optik muss halt stimmen (Love Island)