29.08.2020, 21:46
(10.07.2020, 15:28)Lustwandel schrieb: Ich habe hier Beiträge entfernt - das Thema steht oben in der Titelzeile, alles andere hat hier nichts zu suchen ...
Danke
lw
(29.08.2020, 21:43)Jerry schrieb:Zitat:An sich super - aber das Gemeine: Bislang gehen immer nur die BuLä, in denen es keine nennenswerten FKK-Clubs gibt, so vor. Hessen, RLP, NRW und BaWü halten dagegen dicht. Schon auffällig - womöglich eines der Entscheidungskriterien, was Verhältnismäßigkeit angeht?
Ich denke hier liegt ein uraltes Problem vor: 2 Juristen - 2 Meinungen. Es ist alltäglich, dass 2 verschiedene Gerichte vergleichbare Fälle unterschiedlich entscheiden. Abschließend geklärt ist ein Fall erst wenn der BGH oder das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort gesprochen hat. Ich nehme an in 2 oder 3 Jahren wird das Bundesverfassungsgericht einige Urteile zu den aktuellen Corona-Maßnahmen sprechen. Erst dann werden wir Klarheit haben. Hoffentlich hilft das die Wiederholung des aktuellen Unsinns zu vermeiden (oder wenigstens zu reduzieren) wenn das nächste neue Virus auftaucht. Und das wird passieren - irgendwann.
Sollte klar formuliert gewesen sein. Danke.