25.06.2020, 18:11
Bordelle bleiben in Nordrhein-Westfalen geschlossen
Das OVG Münster hat entschieden, dass die Untersagung von sexuellen Dienstleistungen in Prostitutionsstätten, Bordellen
und ähnlichen Einrichtungen durch die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung voraussichtlich rechtmäßig ist.
Entscheidungsdatum: 25.06.2020 Aktenzeichen: 13 B 800/20.NE
https://www.juris.de/jportal/portal/page...hricht.jsp
Das OVG Münster hat entschieden, dass die Untersagung von sexuellen Dienstleistungen in Prostitutionsstätten, Bordellen
und ähnlichen Einrichtungen durch die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung voraussichtlich rechtmäßig ist.
Entscheidungsdatum: 25.06.2020 Aktenzeichen: 13 B 800/20.NE
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