(14.06.2020, 08:42)Marc1969 schrieb: Gute Idee. Aber sind Haus- und Hotelbesuche auch in Hessen erlaubt? Sicher?
Ist doch einfach:
- Google Suche nach "Corona Verordnung Hessen"
- Passendes Dokument "Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung" in der aktuell gültigen Fassung öffnen
- Suche im Dokument nach "Prosti"
4 Treffer, alle im §2, Absatz 1, Punkt 2:
Zitat:(1) Der Betrieb folgender Einrichtungen und folgende Angebote sind für den Publikums-verkehr untersagt:
2. Prostitutionsstätten im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), geändert durch Gesetz vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626), Bordelle, Prostitutionsveranstaltungen im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes und ähnliche Einrichtungen
Der selbe Kram wie schon in BaWü: Puffs, Clubs, Bordelle, Hurenwohnungen, usw. haben geschlossen zu sein. Der Rest (Hausbesuche, Escort, Outdoor, Straßenstrich) ist also erlaubt weil er nicht explizit verboten wurde.
Wer es nicht glaubt schaue ins ProstSchG, habe den § zur Definition von Prostitutionsstätten schon mal in einem anderen Thread zitiert.