10.06.2020, 12:46
(10.06.2020, 11:58)Lustwandel schrieb:Habe mich unklar ausgedrückt. Mein Fehler. Ich habe die PK zu den neuen Lockerungen geguckt, um über evtl. Öffnungsperspektiven informiert zu werden. Discos sind ja im gleichen §§ genannt. Während der PK hieß es dann "alles ist jetzt unter corona.hessen.de nachzulesen" und bis gestern ging die Verordnung noch bis zum 05.07. und jetzt bis zum 16.08.. Nach den gescheiterten Anträgen vor Gericht gestern, trifft die Verlängerung um erst mal 5 weitere Wochen natürlich richtig hart. Es ging bei der PK vorrangig um Schulen und Schwimmbad, da hab ich auch nicht mit einer Aussage über Bordelle gerechnet. Die Verlängerung überraschte mich, weil man diese nicht erwähnt hat. Und darauf bezog sich mein (zugegeben unglücklich ausgedrückter) Kommentar.(10.06.2020, 10:03)Benis schrieb: https://www.hessen.de/sites/default/file...5.06_0.pdf
Erwähnt hat man es natürlich nicht.
Also: Du verlinkst auf die Verordnung wo drin steht das nix mit Prostitution ist und sagst Gleichzeitigkeit das es nicht verkündet wird: Was erwartet Du - soll da jemand an Deiner Tür klingeln und es Dir mitteilen ?
Sei bitte so freundlich und lass solche falschen Aussagen. Die Verordnung ist öffentlich verkündet und einsehbar und damit rechtskräftig.