(05.06.2020, 05:34)Lustwandel schrieb: Auf der offiziellen Seite von rlp ist davon nix zu sehen:Das ist keine Rechtsquelle sondern nur eine Informative Seite. Diese werden erst im Nachgang aktualisiert. Allein maßgeblich ist obiges VO und die ist absolut eindeutig.
https://corona.rlp.de/de/themen/zukunfts...and-pfalz/
Zitat:Weitere Gewerbe:
Bordelle und Prostitutionsgewerbe sind derzeit geschlossen. Wann eine Wiedereröffnung stattfinden kann, ist derzeit offen
Ein Blick ins Gesetzt fördert die Rechtskenntnis!