29.05.2020, 06:29
(28.05.2020, 14:54)albatros schrieb: Aber was ist, wenn die Massagepraxis dem Ordnungsamt im Fall des Falles die Liste vorlegen muss und bei der Kontrolle derselben nicht real existierende Namen und Adressangaben vorgefunden werden? Ordnungswidrigkeit? Laden dicht?
Gastronomen, Massagepraxen...haben nicht das Recht, sich Ausweise zeigen zu lassen. Folglich können sie auch die Identität der Kunden nicht überprüfen. Solange ein Eintrag eines Kunden „plausibel“ erscheint, er also nicht „Lieber Gott“ oder „Erika Mustermann“ heisst, reicht das für den Betreiber aus. Das Ordnungsamt kann der Massagepraxis da keinen Strick draus drehen, dass die Gäste falsche Namen angeben...
Aussehen ist nicht alles. Die Optik muss halt stimmen (Love Island)